April 2000

000403

ENERGIE-CHRONIK


Spekulationen über Scheitern der Verbändevereinbarung zurückgewiesen

Die Fusionskandidaten Veba und Viag dementierten Ende April Presseberichte, wonach sie der EU-Kommission ihren Ausstieg aus der neuen Verbändevereinbarung zur Netznutzung (991201) angeboten haben sollen. Eine Missachtung der Vereinbarung komme für sie nicht in Frage. Eine Kündigung der Vereinbarung sei ihnen übrigens gar nicht möglich, da diese von den Verbänden der Stromwirtschaft geschlossen wurde und nicht von einzelnen Unternehmen (FAZ, 26.4.; Börsen-Zeitung, 26.4.).

Handelszonen gelten nur bis zum Inkrafttreten einer europäischen Regelung

Die Presseberichte über ein angeblich unmittelbar bevorstehendes "Platzen"der Verbändevereinbarung beruhten auf Agenturmeldungen, die sich wiederum auf nicht näher genannte "EU-Kreise" beriefen. Den Hintergrund bildete offenbar die jüngste Kritik der EU-Kommission an der Einteilung Deutschlands in zwei Handelszonen, bei deren Überschreitung sich das Durchleitungsentgelt um ein Transportentgelt erhöht (000108 u. 000204). Entsprechende Spekulationen scheinen außerdem durch die aktuelle Kritik von EU-Kommissar Monti an den geplanten Großfusionen genährt worden zu sein.

Die beiden Konzerne stellten dazu fest, dass die Handelszonen sicher ein schwieriger Aspekt bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission über die geplante Großfusion seien, dass aber in Bälde ohnehin mit einer europaweiten Regelung für Ferntransporte elektrischer Energie zu rechnen sei. In diesem Fall sieht die Verbändevereinbarung ausdrücklich das Außerkrafttreten der Handelszonen-Einteilung vor. Ende Mai wollen die Energieminister über eine diesbezügliche Regelung beraten. Mit einer Neuregelung wird nicht vor Jahresende gerechnet.

"Weichen für Lösung wurden bereits gestellt"

Nach Ansicht der Börsen-Zeitung (27.4.) profitieren von den Handelszonen die Fusionskandidaten Veba/Viag und RWE/VEW, die in beiden Zonen präsent sind. Dagegen würden kleine Stromerzeuger und neue Marktteilnehmer diskriminiert, die mangels Gegenlieferungen das Transportentgelt nicht vermeiden können. Das Zwei-Zonen-Modell sei kostspielig, gehe zu Lasten der Liquidität und erschwere auch den Aufbau einer Strombörse. Indessen sei Ende März in Florenz bereits die Weiche für eine europäische Lösung gestellt worden: Dort habe sich die Energiewirtschaft verständigt, nur für grenzüberschreitende Leistungen ein Entgelt zu erheben.