Februar 2002

020207

ENERGIE-CHRONIK


Verbändevereinbarungen sollen rechtlich verbindlich werden

Um eine sonst drohende Regulierungsbehörde zu verhindern, halten es die Verbände der Energiewirtschaft inzwischen für sinnvoll, die auf freiwilliger Basis ausgehandelten Vereinbarungen zur Nutzung von Strom- und Gasnetzen für rechtlich bindend erklären zu lassen. Am 15. Februar richtete der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) ein entsprechendes Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister. Er wird darin aufgefordert, der Verbändevereinbarung über die Netznutzungsentgelte für elektrische Energie (011203) "durch legislative Maßnahmen eine rechtliche Beachtlichkeit zu verleihen". Das gleiche Ziel verfolgen die Verbände der Gaswirtschaft. Wie sie am 23. Februar mitteilten, sind sich darin einig, daß für die endgültige Fassung der derzeit noch umstrittenen Verbändevereinbarung Gas "Rechtssicherheit geschaffen werden muß" (FTD, 22.2.).

Die Stromwirtschaft befürchtet, daß die äußerst zähen Verhandlungen über die Nutzung von Gas-Pipelines  durch Dritte den Anstoß zur Einsetzung einer Regulierungsbehörde geben könnten, die dann auch über die Nutzungsbedingungen für das Stromnetz entscheidet. Die bisher vorliegende Verbändevereinbarung Gas wird auch in ihrer neuesten Fassung vom September vorigen Jahres ( 010909) von den Händlern für völlig unzureichend gehalten. Wie die Verbände der Gaswirtschaft am 23. Februar mitteilten, wollen sie die bis jetzt erreichten Vereinbarungen weiterentwickeln und die Ergebnisse bei einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Werner Müller am 15. April 2002 in Berlin vorlegen. Zur Debatte stünde einerseits ein Zwei-Stufen-Modell, das vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zusammen mit dem Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) favorisiert wird. Auf der anderen Seite hätten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)  ein transaktionsunabhängiges Punktmodell vorgelegt. Überarbeitet werde ferner der Passus über die Einbeziehung von Haushaltskunden.