März 2002

020302

ENERGIE-CHRONIK


EU-Lastenteilung zur CO2-Minderung jetzt rechtsverbindlich

Der Rat der Umweltminister hat am 4. März die Treibhausgas-Reduktionsziele der EU und ihrer Mitglieder rechtsverbindlich gebilligt. Der Wunsch der dänischen Regierung nach einer Entlastung (020205), wurde nur insoweit berücksichtigt, als die Kommission eine unverbindliche Überprüfung der dänischen Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent im Jahr 2006 zusagte.

Die EU hat sich nach dem Kyoto-Protokoll (971215) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 bis 2008 bzw. 20012 um 8 Prozent zu senken. Gemäß der 1998 erzielten Lastenteilungsvereinbarung entfallen davon auf die einzelnen Mitgliedsstaaten:

Land Minderung in Prozent
Belgien -7,5
Dänemark -21
Deutschland -21
Finnland 0
Frankreich 0
Griechenland +25
Irland +13
Italien -6
Luxemburg -28
Niederlande -6
Österreich -13
Portugal +27
Schweden +4
Spanien +15
Vereinigtes Königreich -12
Europäische Union -8

Zugleich beschloß der Umweltministerrat, daß die Mitgliedsstaaten ihre Ratifizierungsurkunden für das Kyoto-Protokoll vor dem 1. Juni 2002 gemeinsam bei den Vereinten Nationen hinterlegen. Frankreich, Dänemark, Portugal und Luxemburg haben die Ratifizierung bereits vollzogen. Am 22. März ratifizierte auch der Bundestag das Kyoto-Protokoll mit den Stimmen aller Fraktionen. Die Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher.

Das Protokoll soll bis zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September in Johannesburg (Südafrika) in Kraft treten. Dazu muß es von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden, die insgesamt für 55 Prozent der Emissionen der Industrieländer im Jahr 1990 verantwortlich waren. Bisher haben - mit der Bundesrepublik - 48 Länder ratifiziert.

Die Vereinigten Staaten als größter Emittent von Treibhausgasen hatten sich nach dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen gegenüber 1990 um 7 Prozent zu senken. Unter US-Präsident Bush haben sie sich jedoch aus dem Kyoto-Prozeß ausgekLinkt (010303) und stattdessen vage Pläne für freiwillige Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduzierung (020205) vorgelegt.

Eines der Instrumente, mit denen die EU das Ziel einer Reduzierung um 8 Prozent erreichen möchte, ist der Handel mit Emissionsrechten. Die EU-Kommission hat hierzu den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt (011004), der aber von der deutschen Stromwirtschaft entschieden abgelehnt wird ( 020204). Die Bundesregierung hat sich inzwischen für eine mehrjährige Testphase bei der Einführung von Emissions-Zertifikaten ausgesprochen. "Der Zertifikatehandel wird in Deutschland nicht der Königsweg, sondern nur eines von mehreren Mitteln zur Schadstoffreduzierung sein", sagte Franzjosef Schafhausen, Leiter der Arbeitsgruppe "Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, Umwelt und Energie" am 19. März in Berlin (DPA, 19.3.).