März 2002

020303

ENERGIE-CHRONIK


ETSO führt einheitlichen Exporttarif von 1 Euro/MWh ein

Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ETSO) praktiziert seit 1. März 2002 ein neues Entgeltsystem für den grenzüberschreitenden Stromhandel, das einheitlich eine Exportgebühr von 1 Euro /MWh erhebt und damit die bisherige Addition mehrerer nationaler Transportentgelte ("pancaking") abschafft. Die Neuregelung geht zurück auf einen Beschluß der achten Sitzung des europäischen Regulatorenforums, die am 21. und 22. Februar in Florenz stattfand. Anfang 2003 soll dann eine neue, stärker kostenorientierte Lösung in Kraft treten, die im Grundsatz ebenfalls auf dem jüngsten Treffen in Florenz vereinbart wurde (siehe auch 010505).

Einen Tag vor Inkrafttreten schlossen sich auch die Schweizer Überlandwerke (Atel, EGL, EOS, Axpo und BKW) dem Abkommen an, nachdem Streitigkeiten mit Italien wegen des Stromtransits durch die Schweiz beigelegt werden konnten. Österreich konnte wegen juristischer Probleme vorläufig noch nicht beitreten, wird dies aber voraussichtlich in Kürze nachholen.

Die Kosten der grenzüberschreitenden Stromtransporte belaufen sich nach ETSO-Erhebungen auf etwa zwei Euro pro Megawattstunde. Die jetzige Regelung bürdet diese Kosten zur Hälfte den nationalen Stromnetzbetreibern auf ("Sozialisierung"), während die andere Hälfte bzw. 1 Euro/MWh von den Exporteuren (Händler, Stromerzeuger) getragen wird, welche die Stromflüsse verursachen. Der Exporttarif von 1 Euro/MWh gilt unabhängig von der Entfernung für alle Mitglieder der ETSO (990730). Es spielt mithin keine Rolle, ob der grenzüberschreitende Stromtransport nur zwischen Deutschland und Frankreich oder zwischen Finnland und Portugal stattfindet.

Die vier Mitgliedsorganisationen der ETSO repräsentieren 35 Übertragungsnetzbetreiber in 17 Ländern. Über deren Netze werden über 400 Millionen Menschen mit jährlich mehr als 2.700 Terawattstunden Strom versorgt.