November 2003

031114

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt will Konkurrenz bei Nachtspeicherstrom erzwingen

Das Bundeskartellamt will auch den Besitzern von Nachtspeicherheizungen den Wechsel zu einem anderen Stromversorger ermöglichen. Es hat deshalb drei Mißbrauchsverfahren wegen unangemessener Bedingungen beim Netzzugang eingeleitet. Sie richten sich gegen die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH und die EnBW Regional AG. Anlaß war die Beschwerde der BMR-Service GmbH in Neuburg an der Donau, die sich seit kurzem auch als Stromhändler betätigt und bei der Belieferung von Nachtstromkunden behindert fühlt.

Wie es in der Pressemitteilung des Kartellamts vom 13. November heißt, haben Besitzer von Nachtspeicherheizungen bis heute faktisch keine Möglichkeit, zu einem anderen Stromversorger zu wechseln. Die Netzbetreiber hätten dies lange mit dem Fehlen geeigneter Lastprofile begründet. Inzwischen lägen entsprechende Lastprofile und Netznutzungsbedingungen für die RWE-Verteilnetzbetreiber und die EnBW Regional AG vor. Sie seien aber in der Praxis derart kompliziert, daß sie faktisch eine Behinderung anderer Stromanbieter darstellten. Daran ändere auch das Argument nichts, daß sie dem Wärmestrom-Praxisleitfaden des Verbands der Netzbetreiber (VDN) entsprächen. Die Umsetzung dieses Praxisleitfadens sei selbst nach Auffassung einiger Energieversorger viel zu aufwendig und unpraktikabel. Hinzu komme, daß den Lieferanten von Nachtspeicherheizungsstrom erhebliche Kosten für Ausgleichsenergie berechnet werden, wenn die tatsächliche Temperatur von der prognostizierten abweicht. Es sei den Netzbetreibern zuzumuten, einfachere Verfahren zu entwickeln und diese diskriminierungsfrei anzuwenden.

Schon im April 2001 hatte eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden unter den "mißbräuchlichen Praktiken", gegen die vorgegangen werden müsse, die Behinderung von Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen aufgeführt (010404).