Dezember 2003

031213

ENERGIE-CHRONIK


RWE darf Biblis A unter verschärften Auflagen wieder in Betrieb nehmen

Das Bundesumweltministerium erlaubte zum Jahresende nach neun Monaten Stillstand die Wiederinbetriebname des Reaktors Biblis A. Wie es in einer Pressemitteilung vom 26. Dezember hieß, hat RWE inzwischen die "notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen" abgeschlossen. Der Betreiber habe jedoch zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert: "Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, daß das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstörfall eines Lecks in der Hauptkühlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben." Der Betreiber sei deshalb ausdrücklich verpflichtet worden, "künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen".

Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil sich herausgestellt hatte, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren ( 030407 und 030711). Nach Ansicht des Ministeriums hätte es dehalb bei einem Störfall zur Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial kommen können. Darüber hinaus sei das Sieb auch kleiner gewesen als die Genehmigung es vorschrieb. Weiterhin hätten die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen ergeben, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht seien das Sieb vergrößert und die Sumpfdecke verstärkt worden.

Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen habe das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Dabei habe man "rund 300 mögliche Abweichungen" festgestellt, die jedoch nach ihrer Überprüfung durch die hessische Atomaufsicht als sicherheitstechnisch unbedenklich eingestuft worden seien.