Januar 2004

040103

ENERGIE-CHRONIK


EU-Parlament billigte Gesetzgebungspaket zur nuklearen Sicherheit mit Änderungswünschen

Das Europäische Parlament billigte am 13. Januar in Straßburg ein Gesetzgebungspaket zur Erhöhung der nuklearen Sicherheit in der EU, das die Kommission im November 2002 vorgelegt hatte (021103). Es handelt sich um zwei Richtlinien sowie um die Ermächtigung der Kommission, das Volumen für die Vergabe der sogenannten Euratom-Darlehen von vier auf sechs Milliarden Euro aufzustocken. Die Richtlinien betreffen zum einen die "Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen" und zum anderen spezielle Vorschriften zur "Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle". Die Erhöhung der Euratom-Darlehen soll der sicherheitstechnischen Nachrüstung von Kernkraftwerken in den neuen EU-Beitrittsländern sowie in Drittstaaten dienen.

Gegen zusätzliche Kompetenzen für die Kommission

Die Parlamentarier knüpften die Billigung an verschiedene Änderungsanträge, die allerdings für die Kommission nicht bindend sind, da das Parlament nur im Konsultationsverfahren beteiligt ist. So wollen sie in der Sicherheits-Richtlinie für alle Kernkraftwerke in der EU festschreiben, "daß technische, rechtliche und betriebstechnische Systeme der besten verfügbaren Praxis entsprechen, die gegenwärtig in der Union eingesetzt werden wird oder sich in der Entwicklung befindet". Entgegen dem Vorschlag der Kommission soll diese keine zusätzlichen Kompetenzen erhalten, sondern ein Ausschuß der Sicherheitsbehörden eingesetzt werden.

Entsorgungs-Fonds sollen von KKW-Betreibern gespeist werden

Bei der Entsorgungs-Richtlinie verlangt das Parlament, daß bis 2006 alle Mitgliedsstaaten "ein detailliertes Programm für die Entsorgung aller Arten von radioaktiven Abfällen in ihrem Hoheitsgebiet" vorbereiten und die Öffentlichkeit über dieses Endlagerprogramm informieren. Nach Billigung des Programms durch den Rat soll jeder Mitgliedstaat seine eigenen Fristen für dessen Umsetzung festlegen (während die Kommission einen verbindlichen Zeitplan bis 2018 verlangte). Auf Antrag der Grünen beschloß das Parlament außerdem - über die Empfehlung des Ausschusses hinausgehend - ein ausdrückliches Verbot der Endlagerung im Weltraum, im Meer oder unter dem Meeresboden sowie die Einrichtung von Fonds zur finanziellen Absicherung der Endlagerung und Stillegung von Kernkraftwerken, die von den Kernkraftwerksbetreibern zu speisen sind.

Euratom-Kredite sollen auch für russische KKW vergeben werden können

Die größten Meinungsverschiedenheiten gab es bei der Beratung des Gesetzgebungspakets um die Aufstockung der Euratom-Darlehen. Mit 22 Stimmen bei 11 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen billigte der Ausschuß eine legislative Entschließung, derzufolge die Kommission, in Erweiterung der vorgeschlagenen Länderliste, auch die sicherheitstechnische Nachrüstung von Kernkraftwerken in Rußland, Armenien und in der Ukraine finanzieren darf. Verschiedene Änderungsanträge der Grünen, die auf eine restriktivere Vergabepraxis zielten, wurden abgelehnt. Die Berichterstatterin Hiltrud Breyer (Grüne) zog deshalb nach der Abstimmung ihren Namen vom Bericht zurück und bezeichnete die Erhöhung der Euratom-Kredite als "massives Hilfsprogramm für die unrentable europäische Atomwirtschaft".

Links (intern)