Dezember 2004

041212

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt geht gegen fünf Gasversorger vor

Das Bundeskartellamt hegt bei fünf Gasversorgern den Verdacht, sie würden mißbräuchlich überhöhte Preise verlangen, und hat entsprechende Untersagungsverfahren eingeleitet. Betroffen sind die RWE-Tochter Mitteldeutsche Gasversorgungs GmbH (Mitgas), die Mannheimer MVV Energie AG, die Ulmer SWU Energie GmbH, die E.ON-Tochter Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben und die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG. Diese Unternehmen fallen in die Zuständigkeit des Bundeskartellamts, weil sie in mehr als nur einem Bundesland Kunden beliefern. Andernfalls wären die Landeskartellbehörden zuständig.

Bei vier weiteren Gasversorgern verzichtete die Behörde auf die Eröffnung förmlicher Mißbrauchsverfahren, nachdem sie sich bereiterklärt hatten, die von ihnen beabsichtigten Preiserhöhungen um bis zu zwei Drittel zu reduzieren. Hierbei handelte es sich um die E.ON Hanse, die E.ON Westfalen-Weser, die Bremer swb und die Oldenburger EWE.

Außerdem will das Bundeskartellamt die im Herbst begonnene Prüfung der Preisberechnungen der Gasimporteure (040904) fortsetzen. Präsident Ulf Böge äußerte Zweifel, ob sich dabei die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis als kartellrechtlich zulässig herausstellen wird. Zumindest auf der Stufe der Endverteiler sei dieses System "nicht nachvollziehbar". Daß der Gasmarkt eigenständig sei, zeige auch das Beispiel Großbritanniens, wo eine solche Koppelung nicht existiert. (SZ, 22.12.)