März 2007

070306

ENERGIE-CHRONIK


EU-Gipfel billigt 20-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien bis 2020

Der erste EU-Gipfel unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel billigte am 9. März in Brüssel das von der Kommission vorgelegte Energie- und Klimapaket weitgehend in der Form, in der es der Ministerrat am 15. Februar angenommen hatte (070204). Anders als der Ministerrat forderten die Staats- und Regierungschefs aber "ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020". Von dem Gesamtziel für erneuerbare Energien sollen differenzierte nationale Gesamtziele abgeleitet werden, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, spezielle Ziele für jeden Sektor der erneuerbaren Energien (Elektrizität, Wärme- und Kälteerzeugung, Biokraftstoffe) zu beschließen. Für Biokraftstoffe gilt allerdings die Einschränkung, daß deren Anteil am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch bis 2020 in allen Mitgliedstaaten mindestens das EU-weite Ziel von zehn Prozent erreichen muß.

Rat verlangt "wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze"

Hinsichtlich der von der Kommission geforderten eigentumsmäßigen Entflechtung der Strom- und Gasnetze (070101) benügen sich die Staats- und Regierungschefs mit der Forderung nach einer "wirksamen Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze (Entflechtung) auf der Grundlage unabhängig organisierter und angemessen regulierter Strukturen für den Netzbetrieb, die einen gleichberechtigten und offenen Zugang zu Transportinfrastrukturen und die Unabhängigkeit von Entscheidungen über Infrastrukturinvestitionen garantieren".

Ferner müsse sichergestellt werden:

• eine weitere Harmonisierung der Befugnisse und eine Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsstellen für den Energiebereich;

• die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus, mittels dessen die nationalen Regulierungsstellen bei wichtigen grenzübergreifenden Fragen zusammenarbeiten und Entscheidungen treffen können;

• die Einrichtung eines neuen Gemeinschaftsmechanismus, mittels dessen Übertragungsnetzbetreiber die Koordinierung des Netzbetriebs und die Netzsicherheit – aufbauend auf der herrschenden Kooperationspraxis – verbessern können;

• ein effizienteres und besser integriertes System für den grenzüberschreitenden Elektrizitätshandel und Netzbetrieb, einschließlich der Ausarbeitung technischer Normen;

• die Verbesserung des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit durch leichtere Einbindung neuer Kraftwerke in das Elektrizitätsnetz in allen Mitgliedstaaten, insbesondere zugunsten neuer Marktteilnehmer;

• relevante Investitionssignale als Beitrag zu einem effizienten und sichereren Betrieb der Übertragungsnetze;

• mehr Transparenz auf dem Energiemarkt;

• besserer Verbraucherschutz, z.B. durch Ausarbeitung einer Energieverbrauchercharta.

EU-Kommission soll die Rolle von Gazprom untersuchen

Darüber hinaus ersucht der Europäische Rat die Kommission, "den Einfluß vertikal integrierter Energieunternehmen aus Drittländern auf den Binnenmarkt zu untersuchen und zu prüfen, wie der Grundsatz der Gegenseitigkeit umgesetzt werden kann". Mit dieser Formulierung ist vor allem die russische Gazprom gemeint, die in Westeuropa wie ein "normaler" Energiekonzern behandelt werden möchte, obwohl sie als politisches Instrument des Kreml fungiert, der bisher keineswegs bereit ist, westeuropäischen Unternehmen eine ungehinderte wirtschaftliche Betätigung in Rußland zu ermöglichen.

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