Juli 2007

070710

ENERGIE-CHRONIK


Kommission ermittelt gegen E.ON Ruhrgas und Gaz de France

Die Europäische Kommission hat gegen den deutschen Energiekonzern E.ON und die französische Gasgesellschaft Gaz de France ein förmliches Kartellverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 81 des EG-Vertrags (wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen) eingeleitet. Wie sie am 30. Juli mitteilte, ergaben sich bei der Durchsuchungsaktion im Mai 2006 (060503) Hinweise, daß beide Unternehmen vereinbart haben könnten, sich auch nach der Liberalisierung der europäischen Erdgasmärkte jeweils vom Heimatmarkt des anderen fernhalten. Dieser Verdacht einer Vereinbarung bzw. abgestimmter Verhaltensweise betreffe vor allem Lieferungen über die Megal-Pipeline, die E.ON und Gaz de France gemeinsam gehört.

Die Megal ("Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft") ist Teil eines von Rußland nach Frankreich führenden Erdgastransportsystems (siehe Karte). Sie gehört der Megal GmbH, einem 1976 gegründeten Gemeinschaftsunternehmen von Ruhrgas (51 Prozent) und Gaz de France (44 Prozent), an dem auch die österreichische OMV (5 Prozent) beteiligt ist. Die 461 Kilometer lange Megal Nord wurde 1977 erbaut und führt von Waidhaus an der Grenze zu Tschechien nach Medelsheim an der Grenze zu Frankreich. 1985 wurde sie auf einer Strecke von 449 Kilometer durch eine Parallelleitung ergänzt. Hinzu wurde 1980 die 167 Kilometer lange Megal Süd gebaut, die von Oberkappel an der deutsch-österreichischen Grenze nach Schwandorf führt.

Bei E.ON scheint man damit argumentieren zu wollen, daß die Kartellvereinbarung nie zum Tragen gekommen und längst bedeutungslos geworden sei: "Es geht vermutlich um eine Vereinbarung aus dem Jahr 1975", sagte ein E.ON-Sprecher der "Süddeutschen Zeitung" (31.7.). Diese habe jedoch "nie praktische Bedeutung gehabt" und sei mittlerweile aufgehoben.

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