Dezember 2008

081208

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt hat Bedenken gegen EnBW-Beteiligung an EWE

Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegen die 26-prozentige Beteiligung der Energie Baden-Württemberg (EnBW) am norddeutschen Regionalversorger EWE, die beide Unternehmen am 12. Juli vereinbarten (080701) und am 8. September beim Bundeskartellamt anmeldeten. Wie die Behörde am 22. Dezember mitteilte, hat sie deshalb die Entscheidungsfrist, die ursprünglich am 8. Januar 2009 ablaufen sollte, mit Zustimmung der Anmelder bis zum 9. März 2009 verlängert. Anscheinend will sie das geplante strategische Bündnis nicht untersagen, aber von Auflagen im Gasbereich abhängig machen.

Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE führen. Insbesondere sei zu erwarten, daß in den Gremien der bedeutenden ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen Energie Sachsen Ost AG (Enso) und Stadtwerke Dresden GmbH (Drewag) bei der Gasbeschaffung auf die Interessen der VNG Rücksicht genommen wird. Dadurch würde der Absatz des marktbeherrschenden Ferngasunternehmens Verbundnetz Gas AG (VNG) weiter abgesichert. Daneben wäre auch die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen zu erwarten, die Enso und Drewag auf ihren regionalen bzw. lokalen Gasmärkten bei der Belieferung von Weiterverteilern und Endkunden innehaben, und zwar durch Schwächung des von der VNG auf diese Märkte ausgehenden potentiellen Wettbewerbs.

Eschwege-Urteil des BGH kein Hindernis

Im Strombereich hat die Behörde keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Zusammenschlußvorhaben. Insbesondere hätten die Ermittlungen bislang keine Nachweise ergeben, dass die EnBW Mitglied eines marktbeherrschenden Oligopols auf den bundesweiten Märkten für den erstmaligen Absatz von Strom und für die Belieferung von Stromgroßkunden ist. Der geplanten EnBW-Beteiligung an EWE stehe deshalb auch nicht das Urteil entgegen, mit dem der Bundesgerichtshof kürzlich eine E.ON-Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege untersagte (081106).

Die betroffenen Unternehmen sowie die beigeladenen Wettbewerber, Lieferanten und Kunden haben nun bis zum 26. Januar 2009 Zeit, sich zu der vorläufigen Beurteilung des Bundeskartellamts zu äußern. Die EnBW zeigte sich "zuversichtlich, dass im Rahmen des nun verlängerten Prüfverfahrens die noch offenen Punkte geklärt werden können".

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