Dezember 2008

081217

ENERGIE-CHRONIK


Nachhaltigkeits-Nachweis für Verstromung von Biomasse entfällt für ein Jahr

Der Bundestag beschloß am 19. Dezember, den ab 1. Januar 2009 erforderlichen Nachhaltigkeits-Nachweis für die Verstromung von Biomasse für ein Jahr auszusetzen. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der noch rechtzeitig bemerkt hatte, daß die Rechtsverordnung nach § 64 Abs. 1 EEG, welche die Details des Nachhaltigkeits-Nachweises regeln soll, noch gar nicht vorliegt.

Der Nachhaltigkeits-Nachweis wird in § 55 Abs. 2 des neugefaßten Erneuerbare-Energien-Gesetzes verlangt (081203). Er zielt in erster Linie auf die Verstromung von Palmöl, das mit umweltschädlichen Methoden gewonnen wird und die Regenwälder bedroht (070310). Die dazugehörige Rechtsverordnung soll die europaweit verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien der EU umsetzen. Bei der Novellierung des EEG war man davon ausgegangen, daß die Verordnung zeitgleich mit dem EEG zum 1. Januar 2009 in Kraft treten könnte. Indessen wird in Brüssel noch immer über die Details verhandelt. Der Beschluß des Bundestags verhindert, daß für Strom aus Pflanzenöl ab Januar die Vergütung entfällt, weil der nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis mangels Ausführungsbestimmungen nicht erbracht werden kann.

Zugleich forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, "schnell eine anspruchsvolle Nachhaltigkeitsverordnung zu erarbeiten, die sicherstellt, daß Palm- und Sojaöl nur noch dann nach dem EEG vergütet wird, wenn es nachweislich nachhaltig angebaut worden ist". Die Erzeugung von Palmöl und Sojaöl sei in der Vergangenheit teilweise mit erheblichen Umweltzerstörungen einhergegangen, wie der Abholzung von Regenwäldern und Verlust der Artenvielfalt. Der Einsatz dieser Pflanzenöle für die Energiegewinnung in Deutschland sei daher nur vertretbar, wenn sie aus nachweislich nachhaltigem Anbau stammen.

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