März 2009

090311

ENERGIE-CHRONIK


Kritik am "Schlingerkurs" Gabriels bei Kostenübernahme für Asse

In die Kritik an der Befreiung der Kernkraftwerksbetreiber von den enormen Kosten für Weiterbetrieb und Stillegung des Endlagers Asse (090203) hat am 11. März auch Bundesumweltminister Gabriel mit eingestimmt: "Wir wissen noch nicht, wie viel die sichere Schließung der Asse kosten wird", meinte er. "Seriöserweise muss man aber leider von einem Betrag jenseits der zwei Milliarden Euro ausgehen. Weitere 2,2 Milliarden Euro fallen für das Endlager Morsleben an. Es kann nicht sein, dass die Gewinne aus der Atomenergie privatisiert und die Kosten für die Schäden sozialisiert werden." Gabriel schlug die Einführung einer Steuer auf Brennelemente für Kernkraftwerke vor, damit die Mitverursacher des Asse-Desasters wenigstens noch indirekt zur Mitfinanzierung der Sanierungskosten herangezogen werden könnten.

Im Bundestag mußte sich Gabriel deshalb am 19. März den Vorwurf gefallen lassen, einen Schlingerkurs zu verfolgen. Im Rahmen der Debatte um mehrere Anträge der Grünen zur Abschaltung von Kernkraftwerken (090313) sowie zur Asse-Problematik hielt die CDU-Abgeordnete Maria Flachsbarth dem Minister vor, daß er sich mit seinem nachträglichen Finanzierungsvorschlag "wie eine Fahne im Wind" gedreht habe. Zum einen sei der Gesetzentwurf aus dem Ressort Gabriels gekommen. Zum anderen habe Gabriel noch drei Tage vor der Beschlußfassung des Parlaments über die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs in einem Interview mit dem ZDF erklärt, daß eine Beteiligung der Kernkraftwerksbetreiber an den Kosten der Sanierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. "Man könnte es als Irreführung des Parlaments bezeichnen, wenn ein Minister, eine Woche nachdem der Deutsche Bundestag seinen Gesetzentwurf verabschiedet hat, politische Forderungen erhebt, die er ohne Weiteres in seinen eigenen Gesetzentwurf hätte einfließen lassen können."

Die Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl pflichtete dieser Kritik bei und warf Gabriel vor: "Ja, Sie haben einen Schlingerkurs betrieben. Erst hieß es, die AKW-Betreiber sollen sich beteiligen. Dann hieß es während der Novellierung des Atomgesetzes: Es ist reine Aufgabe der öffentlichen Hand. Nun heißt es wieder, sie sollen sich beteiligen. – Sie wollen dafür die ursprünglich von uns geforderte Brennelementsteuer verwenden. Das ist löblich. Wenn wir aber die Option der Rückholung des Mülls aus der Asse tatsächlich wahrmachen, werden Sie mit 1,6 Milliarden Euro nicht weit kommen. Das System der privatisierten Gewinne und der sozialisierten Kosten zieht sich durch alles, was mit Atomkraft zu tun hat: die Deckelung der Haftpflichtversicherungen, die steuerfreien Rückstellungen und auch die jahrtausendelange Überwachung des Atommülls."

Atomgesetzänderung zu Asse in Kraft

Das "Zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" wurde am 24. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neu eingefügte § 57b über "Betrieb und Stillegung der Schachtanlage Asse II" und die auf das Endlager Asse bezogene Änderung in § 23 Abs. 1 traten damit am folgenden Tag in Kraft. Der neugefaßte § 12b über die "Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe" gilt dagegen erst ab 1. Januar 2010.

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