April 2009

090409

ENERGIE-CHRONIK


Strengere Effizienz-Anforderungen an Netzteile

Die EU-Kommission verabschiedete am 6. April eine neue Verordnung, die Netzteile zur Versorgung elektrischer Geräte mit Niederspannung um fast ein Drittel effizienter machen soll. Sie verspricht sich davon eine europaweite Energieeinsparung von 9 Terawattstunden, was dem Jahresverbrauch Litauens entspricht. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft. Sie schreiben nicht nur eine bestimmte Effizienz der Netzteile im aktiven Betriebszustand vor, sondern auch deren zulässige Leistungsaufnahme, wenn sie lediglich an der Steckdose hängen, ohne angeschlossene Geräte mit Gleich- oder Wechselstrom zu versorgen.

Verordnungen zu Standby-Verbrauch und Set-Top-Boxen

Die Kommission erläßt damit die fünfte Verordnung aufgrund der seit 2005 geltenden Ökodesign-Rahmenrichtlinie (050402). Im Unterschied zum umstrittenen Verkaufsverbot für Glühlampen (090301) dürfte die angestrebte Energieeinsparung in diesem Fall keine negativen Auswirkungen haben und somit auch nicht die Frage aufwerfen, ob die Kommission sich außerhalb der erteilten Basisermächtigung bewegt. Dasselbe gilt für die Verordnungen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten und zu Set-Top-Boxen, die im Dezember 2008 bzw. im Februar 2009 erlassen wurden (siehe Übersicht).

Höhere Anforderungen an Haushaltsgeräte und erweiterte Kennzeichnung

Der Regelungsausschuß für Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung hat sich Ende März für neue Regeln zur Verringerung des Energieverbrauchs verschiedener Produktgruppen ausgesprochen. Danach darf der Stromverbrauch von Fernsehern und Haushaltsgroßgeräten künftig bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei der Kennzeichnung der Geräte werden die bekannten Energieeffizienzklassen A bis beibehalten, aber um neue Klassen ergänzt , die das Energieeffizienzniveau A übertreffen. So bedeutet etwa die Angabe A-20 %, daß ein Gerät 20 % weniger Strom verbraucht als ein Modell der Effizienzklasse A. Die EU-Kommission verspricht sich von den neuen Regeln Einsparungen beim Stromverbrauch in der Größenordnung von 51 Terawattstunden, was dem jährlichen Stromverbrauch von Portugal und Lettland zusammen entspräche.

Umwälzpumpen sollen nur noch laufen, wenn es notwendig ist

Der Ökodesign-Regelungsausschuß unterstützt ferner einen Kommissionsvorschlag zur Verringerung des Energiebedarfs von Umwälzpumpen. Nach Darstellung der Kommission sind die meisten der derzeit 140 Millionen in Europa eingesetzten Umwälzpumpen ständig in Betrieb, auch wenn kein Wasser gepumpt werden muß, sofern sie nicht vom Benutzer zusammen mit der Heizung abgestellt werden. Das könne dazu führen, dass 20 Prozent der durchschnittlichen Stromrechnung eines Haushalts auf ineffiziente Umwälzpumpen entfallen. Durch die Verordnung wird ab 2013 das Inverkehrbringen von Umwälzpumpen mit geringer oder standardmäßiger Effizienz untersagt. In einer zweiten Stufe sind dann ab 2015 nur noch hocheffiziente Umwälzpumpen erlaubt. Bis 2020 soll so eine jährliche Stromeinsparung von 23 Terawattstunden ermöglicht werden, was dem Verbrauch Irlands entspräche.

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