August 2010

100811

ENERGIE-CHRONIK


Neue Gasnetzzugangsverordnung reduziert Zahl der Marktgebiete von sechs auf zwei

Das Bundeskabinett beschloß am 18. August eine neun Artikel umfassende "Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts". Wichtigster Bestandteil ist Artikel 1, der die bisherige Gasnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 durch eine komplette Neufassung ersetzt. Die übrigen Artikel enthalten Änderungen an Meßzugangsverordnung, Niederdruckanschlußverordnung, Niederspannungsanschlußverordnung, Gasnetzentgeltverordnung, Stromnetzentgeltverordnung, Anreizregulierungsverordnung sowie an der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (Erdgasspeicher).

Die neue Gasnetzzugangsverordnung reduziert die Zahl der Gebiete, innerhalb derer sich Gaslieferanten frei bewegen können (sogenannte Marktgebiete) von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013. Dies macht insbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver. Sie erleichtert ferner den Zugang zu knappen Transportkapazitäten, indem Kapazitäten künftig diskriminierungsfrei versteigert werden. Dies soll eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern bewerbern. Als dritte Neuerung hebt das Bundeswirtschaftsministerium hervor, daß künftig die Versorgung von Gaskraftwerken aus dem Netz erleichtert wird. Nach dem Modell der Kraftwerksnetzanschlußverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.

Abstriche an Solarstrom-Förderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 17. August 2010 erschien nun auch das "Erste Gesetz zurÄnderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 11. August 2010, das die Vergütungen für Solarstrom absenkt (100501). Grundsätzlich gilt das Gesetz rückwirkend ab 1. Juli 2010. Die Abstriche an der Förderung werden aber erst ab Oktober 2010 in vollem Umfang wirksam (100701).

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