November 2010

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ENERGIE-CHRONIK


Yello bietet nun auch Photovoltaik-Anlagen an

Die EnBW-Vertriebstochter Yello will ihr stagnierendes Geschäft mit einem neuen Produkt beleben: Seit Anfang November bietet sie auch Photovoltaik-Anlagen an. Die Module haben eine Nennleistung zwischen zwei und fünf Kilowatt. Sie ermöglichen es damit, einen Teil des privaten Stromverbrauchs durch Eigenerzeugung zu decken und Überschüsse ins Netz einzuspeisen. Die Abdeckung des Restbedarfs an Strom erfolgt automatisch durch Yello. Außerdem sind die Anlagen nur in Verbindung mit zwei digitalen Yello-Stromzählern erhältlich. Die Erwerber werdern so faktisch an Yello als Stromlieferant und Meßstellenbetreiber gebunden.

Wie die EnBW-Tochter am 5. November mitteilte, beschränkt sich das Angebot vorläufig auf einige "Pilotgebiete in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen". Voraussetzung ist ferner, daß die Interessenten in einem Einfamilienhaus mit Steildach wohnen und über einen DSL-Anschluß verfügen. Völlig unklar bleibt, was die Anlagen kosten und ob sie sich überhaupt rentieren. Stattdessen wird ein "persönliches Beratungsgespräch" in Aussicht gestellt, für das man sich auch vormerken lassen kann, falls es das Angebot – was fast durchweg der Fall ist – für die jeweilige PLZ-Region noch nicht geben sollte.

Offenbar will Yello mit dem Angebot vom neugefaßten § 33 Abs. 2 EEG profitieren, der die Vergütungsregelung für den Eigenverbrauch von Solarstrom verbessert, während die Vergütungen für die Netzeinspeisung seit 1. Oktober 2010 deutlich geringer geworden sind (100501, 100701). Der Hauptnutzen dürfte dabei die langfristige Kundenbindung sein, der sich aus der Koppelung mit Yello als Stromlieferant und Meßstellenbetreiber ergibt. Den Meßstellenbetrieb läßt sich Yello mit monatlich 7,90 Euro (netto) honorieren. Als Geschäftspartner fungieren die Unternehmen Schüco (Solartechnik), Gothaer (Versicherung) und DKB (Finanzierung).

Bereits seit Ende 2008 bietet Yello bundesweit sogenannte "Sparzähler" an (071012). Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf die Meßdienstleistung nicht von der Belieferung mit Strom abhängig gemacht werden. Der "Sparzähler" unterläuft diese Hürde propagandistisch, indem er seine Bezeichnung von einer Yello-spezifischen "Sparstromzeit" ableitet, mit der er zusammen angeboten wird. Dabei handelt es sich um einen geringen Rabatt auf den normalen Yello-Tarif während der Nachtstunden, der etwa ein Cent pro Kilowattstunde ausmacht.