Juli 2011

110703

ENERGIE-CHRONIK


CCS-Gesetz verabschiedet

Das umstrittene "Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" (110511) wurde am 8. Juli mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsmehrheit vom Bundestag gebilligt. Es ermöglicht die versuchsweise Anwendung von CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) und setzt damit eine der vier Richtlinien des EU-Klimapakets um, die vor zwei Jahren in Kraft traten (090614). Es erlaubt die Errichtung von Kohlendioxidspeichern, die bis spätestens 31. Dezember 2016 beantragt werden, sofern sie jährlich nicht mehr als 3 Millionen Tonnen CO2 aufnehmen und im ganzen Bundesgebiet eine Gesamtspeichermenge von 8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr nicht überschritten wird.

Länder können die Nutzung ihres Untergrunds verbieten

Allerdings räumt § 2 Abs. 5 den Bundesländern die Möglichkeit ein, die Durchführung von CCS-Vorhaben auf ihrem Gebiet teilweise oder ganz zu untersagen. Die CDU-regierten Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, auf deren Drängen dieser Passus eingefügt wurde (110407), wollen in Kürze entsprechende Regelungen erlassen. Damit gerät auch die SPD-geführte Landesregierung von Brandenburg unter Druck, sich von ihrer CCS-freundlichen Haltung zu verabschieden, zumal ihr linker Koalitionspartner das Gesetz im Bundestag vehement abgelehnt hat. Auf die drei Bundesländer entfällt der allergrößte Teil der sich in Deutschland bietenden Möglichkeiten zur CO2-Abspeicherung. Die an der CCS-Technologie interessierten Energiekonzerne äußerten sich deshalb sehr enttäuscht über das Gesetz in der nunmehr beschlossenen Fassung.

Links (intern)