Oktober 2011

111005

ENERGIE-CHRONIK


 

Der mäßige Anstieg der EEG-Umlage gegenüber 2011 ist für die Stromverbraucher nur ein schwacher Trost, da sich die Umlage gegenüber 2009 verdreifacht hat und voraussichtlich ab 2013 weiter kräftig steigen wird. Es sind jedoch nicht die Einspeisungsvergütungen, die zur Explosion der EEG-Umlage geführt haben. Der Hauptgrund ist das seit 2009 geänderte Abrechnungsverfahren, das die frühere Absatzgarantie für EEG-Strom durch dessen "Vermarktung" an der Börse ersetzt.

EEG-Umlage steigt vorläufig "nur" auf 3,592 Cent/kWh

Die vier Übertragungnetzbetreiber gaben am 14. Oktober die EEG-Umlage für das Jahr 2012 bekannt, die gemäß § 3 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) jeweils für das kommende Jahr zu ermitteln ist. Sie beträgt nun 3,592 Cent pro Kilowattstunde gegenüber 3,53 Cent im laufenden Jahr. Entgegen früheren Befürchtungen steigt sie damit nur geringfügig um knapp zwei Prozent. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich die Umlage allein von 2009 bis 2011 annähernd verdreifacht hat. Dieser gigantische Anstieg war keineswegs auf eine entsprechende Zunahme der gezahlten Einspeisungsvergütungen zurückzuführen ist, wie es in den Medien fälschlicherweise bis heute dargestellt wird (101001). Er war vielmehr eine Folge des geänderten Abrechnungsverfahren durch die 2009 erlassene AusglMechV, die in § 1 die bisherige Absatzgarantie für EEG-Strom beseitigte und die Übertragungsnetzbetreiber zur "Vermarktung" des Stroms über die Börse verpflichtete. Die Differenz zwischen EEG-Kosten und so erzielten Einnahmen müssen die Stromverbraucher tragen. Weitgehend ausgenommen sind allerdings gewerbliche und industrielle Großverbraucher. Sie zahlen lediglich eine EEG-Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde, was die Belastung der "nicht privilegierten Letztverbraucher" entsprechend erhöht.

Weitere Belastungen sind bereits in Sicht

Bereits jetzt ist absehbar, daß die EEG-Umlage 2013 deutlich stärker steigen wird. Erst dann wirkt sich nämlich die Erweiterung des Kreises der "privilegierten Letztverbraucher" aus, die durch das ab 2012 geltende EEG vorgenommen wird (siehe Hintergrund).

Die Neuregelung des "Grünstromprivilegs" in § 39 EEG (110603) hat dagegen bereits 2012 praktische Folgen und ist mit ein Grund dafür, daß die Steigerung der EEG-Umlage geringer ausfiel als erwartet. Die für 2012 prognostizierten 4,19 Terawattstunden (TWh) entsprechen gerade mal einem Drittel des Grünstromaufkommens vom laufenden Jahr (12,33 TWh). Vor allem die neue Vorschrift, daß der "Grünstrom" zu mindestens dreißig Prozent aus fluktuierender Erzeugung (Wind, Photovoltaik) stammen muß, wird die Nutzung des Grünstromprivilegs in den kommenden Jahren verringern.

Der Rückgang beim "Grünstrom"-Aufkommen dürfte durch die neu eingeführte Direktvermarktung per "Marktprämie" (110603) mehr als kompensiert werden. Die so verkauften EEG-Strommengen gehen wie der "Grünstrom" nicht in die EEG-Abrechnung mit ein, beeinflussen diese aber indirekt, indem sie besonders hochwertige EEG-Energieträger wie die Wasserkraft der ansonsten vorgeschriebenen Vermarktung an der Börse entziehen. Zugleich schmälert das neue Geschäftsmodell ebenfalls die Absatzmenge, die auf "nicht privilegierte Letztverbraucher" entfällt, was die EEG-Umlage pro Kilowattstunde zusätzlich nach oben treibt. Vermutlich wird die "Marktprämie" vor allem von Stromhändlern genutzt werden.

Insgesamt werden den Stromkunden 2012 mehr als 14 Milliarden Euro abverlangt

Summa summarum rechnen die Übertragungsnetzbetreiber für 2012 mit EEG-Kosten in Höhe von 17.964.488.354 Euro, denen lediglich Einnahmen in Höhe von 4.957.199.030 Euro gegenüberstehen. Einschließlich eines Fehlbetrags von 711.241.121 Euro aus dem laufenden Jahr und eine "Liquiditätsreserve" ergibt sich so ein Betrag von 14.108.749.126 Euro, der – umgelegt auf die 392.827.193 Megawattstunden des zu berücksichtigenden Letztverbrauchs – die EEG-Umlage von 35,92 Euro pro Megawattstunde bzw. 3,592 Cent pro Kilowattstunde ergibt.

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Hintergrund

Zweierlei Maß bei der EEG-Umlage

Großverbraucher werden kaum belastet - die "nicht privilegierten Letztverbraucher" dafür umso mehr

(siehe oben)

Das "Stromeinspeisungsgesetz" von 1991 kam noch mit 5 Paragraphen und knapp 5000 Buchstaben aus. Das neue EEG, das ab 2012 gilt, stellt dagegen mit 88 Paragraphen und über 152.000 Buchstaben einen neuen Rekord an Unübersichtlichkeit auf (siehe 110704). Da wundert es nicht, wenn manche den Durchblick verlieren. So zeigte sich "Eurosolar" erstaunt darüber, daß die EEG-Umlage 2012 lediglich gering gestiegen sei, obwohl das neue EEG die Vergünstigungen für industrielle Großverbraucher erheblich erweitert habe. Der Verein wertete dies als "Beleg dafür, dass die EEG-Umlage bereits im laufenden Jahr zu hoch angesetzt war und ohne die willkürlichen Eingriffe der schwarzgelben Regierung sogar hätte gesenkt werden können". Dabei übersah er allerdings, daß die Ausweitung des Kreises der "privilegierten Letzverbraucher" sich erst in der Umlage für das Jahr 2013 niederschlagen wird. Außerdem war die EEG-Umlage für 2011 eher zu niedrig angesetzt: Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einem Fehlbetrag von 711 Millionen Euro, der in die Berechnung der neuen EEG-Umlage miteinfloß. Auch die jetzt verkündete EEG-Umlage könnte sich als zu gering erweisen, wenn die Preise an der Strombörse nicht so anziehen, wie es die Prognose voraussetzt. So oder so wird der Verbraucher zur Kasse gebeten. Er befindet sich sozusagen zwischen zwei bissigen Hunden und weiß nur noch nicht, welcher am kräftigsten zupacken wird...

Der seit einem halben Jahr amtierende Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (110514) versuchte auf seine Art, Honig aus der Bekanntgabe der EEG-Umlage zu saugen: ""Mit der Steigerung auf knapp 3,6 Cent/kWh bewegen wir uns gerade noch in der vorgegebenen Größenordnung der politischen Beschlüsse des Frühsommers", verkündete er, als ob das eigentliche Problem nicht die Verdreifachung der EEG-Umlage wäre, die sich aus dem neuen Abrechnungsverfahren ergab, das die Bundesregierung im Jahr 2009 beschloß (101001). "Weitere Steigerungen in den Folgejahren müssen jedoch vermieden werden, damit die Strompreise für Unternehmen und Haushalte bezahlbar bleiben", tönte der freidemokratische Minister weiter. "Die weitere Entwicklung werden wir deshalb sehr genau verfolgen, denn es geht hier um die Zukunft des Industriestandortes Deutschland."

Der Minister oder seine Redenschreiber scheinen das EEG ebenfalls nicht richtig zu kennen: Tatsächlich bezahlen industrielle Stromverbraucher nur einen winzigen Bruchteil jener EEG-Umlage, die Jahr für Jahr den übrigen Stromverbrauchern aufgebürdet wird. Es ist deshalb irreführend, "Unternehmen und Haushalte" in einem Atemzug zu nennen, als ob sie gleichermaßen belastet würden. Und wenn die "Zukunft des Industriestandortes Deutschland" durch hohe Strompreise gefährdet sein sollte, liegt dies sicher mehr an der Preistreiberei der Großstromerzeuger als an der minimalen EEG-Umlage.

Ursprüngliche "Härtefallregelung" wurde immer stärker zugunsten der Industrie ausgeweitet

Die Abkoppelung der Industrie von den EEG-Lasten begann bereits 2003: Damals wurde dem ersten EEG eine sogenannte Härtefallregelung eingefügt, die stromintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreite. Der Gesetzgeber plazierte sie als "besondere Ausgleichsregelung" in § 11a unmittelbar nach der "bundesweiten Ausgleichsregelung" in "§ 11, die den Ausgleich unter den Stromversorgern regelte. Sie begrenzte für stromintensive Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden die EEG-Belastung auf 0,05 Cent/kWh (030603).

Diese sogenannte Härtefall-Regelung war zunächst bis 1. Juli 2004 befristet. Das neue EEG, das am 1. August 2004 in Kraft trat, übernahm die Vergünstigung dann aber dauerhaft. Der diesbezügliche § 16 erweiterte außerdem den Kreis der Begünstigten: Die Regelung griff seitdem schon, wenn mehr als 10 Gigawattstunden verbraucht wurden (040401).

Da diese Vergünstigungen für die Industrie letztendlich von der großen Mehrheit der Stromverbraucher zu bezahlen sind, wurde deren jährliche Mehrbelastung zunächst vorsorglich auf zehn Prozent begrenzt. Auf Drängen der Industrie (050108) wurde diese Deckelung dann aber just in jenem Moment abgeschafft, als das Limit von zehn Prozent näher rückte und seine Schutzfunktion für die "nicht privilegierten Letztverbraucher" erfüllten sollte (061003). Seit Ende 2006 galt die Begrenzung auf 0,05 Cent/kWh unumschränkt für neunzig bzw. hundert Prozent des Stromverbrauchs, während die "nicht privilegierten Letztverbraucher" entsprechend mehr zu zahlen hatten. Schon 2007 ergab sich so für die Großverbraucher eine zusätzliche Entlastung um 365 Millionen Euro (070109).

Explosion der EEG-Umlage traf nur kleinere Unternehmen – und die wurden nun auch privilegiert

Das 2008 neugefaßte EEG übernahm die "besondere Ausgleichsregelung" in die §§ 40 - 44. Als die Beseitigung der Absatzgarantie die EEG-Umlage explodieren ließ (101001) und die nunmehr vorgeschriebene "Vermarktung" des EEG-Stroms geradezu absurde Börsenpreise zur Folge hatte (100101), berührte das die privilegierten Großverbraucher deshalb überhaupt nicht. Beispielsweise zahlen sie 2012 für einen prognostizierten Letztverbrauch von 84.727.446 Megawattstunden lediglich 42.363.723 Euro anstatt 3.043.409.860 Euro. Das sind gerade mal 1,4 Prozent der eigentlich fälligen Rechnung. Die Differenz von 3.001.046.137 Euro wird den "nicht privilegierten Letztverbrauchern" aufgebürdet.

Großer Unmut regte sich nun allerdings unter jenen industriellen Stromkunden, deren Jahresverbrauch unterhalb der bisher gültigen Grenze von 10 Gigawattstunden lag und die deshalb nicht von der "besonderen Ausgleichsregelung" in §§ 40 - 44 EEG profitieren konnten. Für sie bedeutet die Explosion der EEG-Umlage eine echte Belastung (101005). Das ab 2012 geltende EEG hat deshalb die Schwelle bedeutend gesenkt. Der neugefaßte § 41 EEG gewährt die besondere Ausgleichsregelung künftig auch kleineren und mittleren Unternehmen ab einem jährlichen Stromverbrauch von einer Gigawattstunde. Außerdem können die Unternehmen nun bereits ab einem Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 14 Prozent (zuvor 15 Prozent) einen entsprechenden Antrag stellen (110603).

Wenn der Stromverbrauch mehr als 1 GWh beträgt und auch der vorgeschriebene Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung erreicht wird, gilt die folgende abgestufte Regelung:

  • Für den Stromanteil bis 1GWh erfolgt keine Begrenzung
    der EEG-Umlage.
  • Für den Stromanteil über 1 GWh und bis einschließlich
    10 GWh wird die Umlage auf 10 Prozent des eigentlichen Wertes
    begrenzt.
  • Für den Stromanteil über 10 GWh und bis einschließlich
    100 GWh wird die Umlage auf 1 Prozent begrenzt.
  • Für den Stromanteil über 100 GWh beträgt die Umlage
    0,05 Cent/kWh.

Nach § 43 EEG können die so begünstigten Unternehmen ihre Anträge auf Minimierung der EEG-Umlage jeweils zum 30. Juni des laufenden Jahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen, worauf das Amt die Genehmigung zum 1. Januar des Folgejahres erteilt. Das bedeutet, daß sich die Erweiterung des Kreises der "privilegierten Letztverbraucher" für das Jahr 2012 noch nicht in einer höheren EEG-Umlage für die "nicht privilegierten Letztverbraucher" bemerkbar macht. Sehr wohl wird das aber bei der EEG-Umlage für 2013 und die folgenden Jahre der Fall sein.

Aus anfänglich 20 Millionen Euro wurden über drei Milliarden

Wie das Fernsehmagazin "Monitor" am 27. Oktober vorrechnete, ist die Summe, die auf diese Weise den Großverbrauchern erspart bleibt und dafür die Last der anderen Verbraucher erhöht, seit 2003 um das 156-fache gestiegen: Anfangs waren es gerade mal 59 Unternehmen und 20 Millionen Euro. Infolge der fortschreitenden Ausweitung der ursprünglichen "Härtefallregelung" waren es in diesem Jahr 592 Unternehmen und 2,2 Milliarden Euro. Mit der ab 2012 gültigen Neuregelung werden es 1523 Unternehmen und über drei Milliarden Euro sein.

Kein Wunder, daß die EEG-Umlage explodiert. Hier sei eine Regelung "völlig aus dem Ruder gelaufen", meinte der Energiewirtschaftler Prof. Uwe Leprich von der HTW Saarbrücken, der die 2003 eingeführte Härtefallregelung mit ausgearbeitet hat. Man bemühe sich als Wissenschaftler ja immer, bestmögliche Vorschläge zu machen. "Wenn diese dann aber vom Tisch gewischt werden, ohne Argumente, dann kann ja nur schiere Macht und schierer Lobbyismus dahinterstecken."