Juli 2012

120708

ENERGIE-CHRONIK


RWE gibt Beteiligung an Berliner Wasserbetrieben für 618 Millionen Euro zurück

Der RWE-Konzern und der Berliner Senat unterzeichneten am 18. Juli den Vertrag über den Rückkauf der 24,95-prozentigen Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben, die 1999 teilprivatisiert wurden (990624). Der Vertrag sieht vor, daß das Land Berlin den von RWE gehaltenen Geschäftsanteil an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH und zwei von RWE gewährte Gesellschafterdarlehen für insgesamt 618 Millionen Euro erwirbt. Er wird gültig, wenn auch das Berliner Abgeordnetenhaus und der RWE-Aufsichtsrat zustimmen. Das Land Berlin würde dann über 75 Prozent an den Wasserbetrieben verfügen und die unternehmerische Führung zurückgewinnen.

RWE-Vorstand Leonhard Birnbaum bezeichnete den Verkauf als wichtigen Beitrag zu dem seit 2011 laufenden "Desinvestitionsprogramm" (110802). Die französische Veolia, deren Vorgängerin CGE vor dreizehn Jahren gemeinsam mit RWE Aqua 49,9 Prozent der Wasserbetriebe inklusive der unternehmerischen Führung erwarb, scheint inzwischen ebenfalls zum Verkauf bereit zu sein. Sie hat zunächst versucht, den Verkauf des RWE-Anteils an der gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft zu verhindern. Ein entsprechender Eilantrag gegen RWE Aqua wurde aber am 30. Mai vom Berliner Landgericht zurückgewiesen, weil es weder einen begründeten Unterlassungsanspruch noch eine besondere Eilbedürftigkeit der Sache zu erkennen vermochte.

Politisch bleibt der von der regierenden Großen Koalition aus SPD und CDU beschlossene Rückkauf umstritten, obwohl er weniger als die Hälfte dessen kostet, was seinerzeit die Teilprivatisierung erbracht hat (RWE und CGE zahlten jeweils 1,65 Milliarden Euro). Es handele sich um kein gutes Geschäft, weil RWE und Veolia inzwischen hohe Gewinne durch "deftigen Preismißbrauch" eingefahren hätten, kritisierte die Bürgerinitiative "Berliner Wassertisch". Ohne die Aussicht auf Erträge aus mißbräuchlich überhöhten Preisen seien die Unternehmensanteile ohnehin viel weniger wert. Der Kaufpreis müsse berücksichtigen, daß die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts (120410) extrem sinken werden. Außerdem seien die 1999 geschlossenen Privatisierungsverträge höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müßten daher rückabgewickelt werden. Eine solche Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der privaten Eigentümer gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Der "Berliner Wassertisch" fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

Links (intern)