Dezember 2012

121202

ENERGIE-CHRONIK


Anstelle der Länder zahlt jetzt der Bund für Wärmedämmung bei Altbauten

Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden", das der Bundestag am 30. Juni 2011verabschiedete (110605), ist endgültig am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Ersatzweise will die Bundesregierung nun 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für die nachträgliche Wärmedämmung bei Altbauten und andere Maßnahmen der sogenannten energetischen Gebäudesanierung zur Verfügung stellen.

Vom alten Gesetzentwurf blieb praktisch nichts übrig

Nach eineinhalbjährigen Verhandlungen beendeten Bund und Länder am 13. Dezember das Vermittlungsverfahren, indem sie das Gesetz praktisch dem Papierkorb überantworteten. Zumindest wird der Hauptpunkt des Gesetzes, der die steuerliche Absetzbarkeit der nachträglichen Wärmedämmung sowie anderer Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs von Altbauten vorsah, komplett gestrichen. Was übrig bleibt, ist lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient. Sie befreit Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund der EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer. Diese Regelung war dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorhaben zur "energetischen Gebäudesanierung" nachträglich angefügt worden. Sie hat mit dieser aber thematisch nichts zu tun. Deshalb soll sie unter einem neuen Titel erneut vom Parlament verabschiedet werden.

Wachsende Zweifel am Sinn der "energetischen Gebäudesanierung"

Das Gesetz war schon eine Woche nach seiner Verabschiedung vom Bundesrat gestoppt worden, weil auch unionsgeführte Länder nicht bereit waren, sich den Großteil der befürchteten Steuerausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufbürden zu lassen (110704). Hinzu kam die neuerdings zunehmende Kritik am Sinn und Nutzen der nachträglichen Wärmedämmung bei Altbauten, die nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unrentabel ist, sondern auch zu Gebäudeschäden (111112), Schimmelbildung, erhöhter Brandgefahr sowie anderen Problemen führen kann. Insgesamt handelt es sich weniger um einen vernünftigen Beitrag zur "Energiewende" als um ein aus Steuermitteln finanziertes Konjunkturprogramm für Baugewerbe und Dämmstoffhersteller (siehe Hintergrund).

Regierung will jährlich 300 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitstellen

Die schwarz-gelbe Koalition will die sogenannte energetische Sanierung von Altbauten dennoch weiterhin fördern. In einer Protokollerklärung zur Beendigung des Vermittlungsverfahrens kündigte sie an, nun ein eigenes, ausschließlich aus Bundesmitteln finanziertes Programm zu starten. Noch vor der Bundestagswahl will sie dafür jährlich 300 Millionen Euro bereitstellen. Entsprechende Pläne hat das Finanzministerium schon vor Monaten mit Blick auf das erwartete Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuß ausgearbeitet. Demnach würden über die staatseigene KfW-Bank acht Jahre lang insgesamt 2,4 Milliarden Euro aus dem "Energie- und Klimafonds" zur Verfügung gestellt. Dieser Fonds wäre damit freilich überfordert, weil auch nach der Umstellung der Finanzierungsgrundlage (110606) die erwarteten Einnahmen ausgeblieben sind (120203). Die schwarz-gelbe Koalition wird deshalb die sogenannte Strompreiskompensation (121201), die sie ursprünglich ebenfalls aus diesem Fonds finanzieren wollte, an eine andere Stelle des Bundeshaushalts verlagern müssen.

Am 19. Dezember billigte das Bundeskabinett die von Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Eckpunkte des neuen Programms. Es sieht für Einzelmaßnahmen einen zehnprozentigen Zuschuß bis 5.000 Euro vor. Für "umfassende Sanierungen auf hohem Energieeffizienzniveau" gibt es je nach Energiestandard einen Zuschuß von 20 bzw. 25 Prozent, der maximal 13.125 bzw. 18.750 Euro beträgt. Der Programmstart soll "nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" erfolgen.

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