Februar 2014

140204

ENERGIE-CHRONIK


 

Die von der "Besonderen Ausgleichsregelung" begünstigte Strommenge hat sich von 2010 bis 2014 um 25 Prozent erhöht. Zugleich stieg aber die damit verbundene Entlastung der Großstromverbraucher bei der Zahlung der EEG-Umlage um 235 Prozent. Deshalb werden die kleineren Stromverbraucher in diesem Jahr 5,1 Milliarden Euro aufbringen müssen, um die Entlastung der Großstromverbraucher zu finanzieren. Das ist mehr als das Dreifache der Summe vor vier Jahren.

Quellen (4): Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Großstromverbraucher zahlen 5,1 Milliarden Euro weniger an EEG-Umlage – zu Lasten der Normalverbraucher

Die deutschen Großstromverbraucher erhalten in diesem Jahr einen Rekord-Rabatt bei der Zahlung der EEG-Umlage. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 11. Februar mitteilte, beschert die "Besondere Ausgleichsregelung" in den §§ 40 - 44 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rund 2100 Unternehmen eine Entlastung von insgesamt 5,1 Milliarden Euro. Das ist gut eine Milliarde mehr als im Vorjahr.


Vom EEG-Rabatt profitieren vor allem Betriebe in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen. Die begünstigte Strommenge des Jahres 2014, die insgesamt 107.100 Gigawattstunden beträgt,
entfällt zu 54 Prozent auf diese drei Bundesländer.

Diese Entlastung der Großstromverbraucher treibt den Normalsatz der EEG-Umlage in die Höhe und bedeutet eine entsprechende Mehrbelastung der Normalverbraucher. Zum Beispiel hätte die EEG-Umlage im vergangenen Jahr nur 4,30 statt 5,28 Cent pro Kilowattstunde betragen, wenn es die Ausnahmeregelungen für die Großstromverbraucher nicht gegeben hätte (130503). Voraussichtlich wird deshalb auch der momentan gültige Satz von 6,24 Cent/kWh (131006) im Jahr 2015 nicht mehr ausreichen, obwohl sich neuerdings bei den EEG-Kosten selber eine gewisse Entspannung abzeichnet (140103).

Ab 2015 wird die bisherige Regelung nicht mehr gelten

Allerdings dürfte es das letzte Mal sein, daß die deutschen Großstromverbraucher derart weitgehend von der EEG-Umlage befreit werden. Die EU-Kommission wittert hinter der bisherigen Praxis eine verbotene Beihilfe und hat im Dezember 2013 ein entsprechendes Verfahren eingeleitet (131202). Sie will zumindest erreichen, daß der immer größer gewordene Kreis von "privilegierten Letztverbrauchern" auf solche Unternehmen beschränkt wird, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die neue Bundesregierung will laut Koalitionsvereinbarung grundsätzlich an den Rabatten für Großstromverbraucher festhalten, aber die bisherige Privilegierung "anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien" überprüfen (131101). Wie das Ergebnis aussehen wird, hängt von den Verhandlungen mit der EU-Kommission ab, die inzwischen begonnen haben. Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte enthalten dazu noch keine näheren Festlegungen (140101). Auch im ersten Referentenentwurf zur EEG-Reform, der inzwischen vorliegt, wird dieses Problem ausgeklammert (140203).

Entlastung wächst überproportional zur Strommenge

Bisher müssen Großstromverbraucher, die als "privilegierte Letztverbraucher" anerkannt sind, den Normalsatz der EEG-Umlage nur bis zu einem Jahresverbrauch von 1 Gigawattstunde (GWh) entrichten. Für den Mehrverbrauch sinkt die EEG-Umlage stufenweise bis auf unter ein Prozent des Normalsatzes: Zwischen 1 und 10 GWh beträgt die Belastung nur noch zehn Prozent des Normalsatzes, ab 10 GWh sinkt sie auf ein Prozent und jenseits von 100 GWh wird sie bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde eingefroren.

Über die Anträge der Unternehmen auf Befreiung von der EEG-Umlage entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anhand dieser und anderer Kriterien. Die jetzt veröffentlichten BAFA-Zahlen zeigen erneut, daß die Entlastung der Unternehmen weitaus stärker zunimmt als die begünstigte Strommenge. So hat sich die von der "Besonderen Ausgleichsregelung" begünstigte Strommenge von 2010 bis 2014 um 25 Prozent erhöht. Zugleich stieg aber die damit verbundene Entlastung der Großstromverbraucher bzw. Mehrbelastung der Normalverbraucher um 235 Prozent. Im vergangenen Jahr nahm die begünstigte Strommenge um 11 Prozent zu, während die damit verbundenen Kosten um 27 Prozent wuchsen.

 

 

Seit 2012 kommen auch kleinere Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 1 GWh in den Genuß des EEG-Rabatts. Das hat die Zahl der Anträge von 2011 bis 2013 um mehr als das Dreifache ansteigen lassen. Zum Beispiel hat sie sich bei den Herstellern von Nahrungs- und Futtermitteln versechsfacht. Im Bereich "Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau" ergab sich sogar ein Zuwachs von 8 auf 208 Anträge und damit eine Steigerung um das 26-fache.

 

Kosten des EEG-Rabatts haben sich seit 2003 um das 255-fache erhöht

Die Abkoppelung der Industrie von den EEG-Lasten begann bereits 2003: Damals wurde dem ersten EEG eine sogenannte Härtefallregelung eingefügt, die für stromintensive Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden die EEG-Belastung auf 0,05 Cent/kWh reduzierte (030603). Das neue EEG, das am 1. August 2004 in Kraft trat, senkte diese Schwelle auf einen Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (040401). Zugleich wurde die dadurch entstehende Mehrbelastung für die normalen Stromverbraucher auf zehn Prozent begrenzt. Auf Drängen der Industrie (050108) wurde diese Deckelung dann aber just in jenem Moment abgeschafft, als das Limit von zehn Prozent näher rückte und seine Schutzfunktion für die "nicht privilegierten Letztverbraucher" erfüllten sollte (061003). Seit Ende 2006 galt die Begrenzung auf 0,05 Cent/kWh unumschränkt für neunzig bzw. hundert Prozent des Stromverbrauchs, während die "nicht privilegierten Letztverbraucher" entsprechend mehr zu zahlen hatten. Schon 2007 ergab sich so für die Großverbraucher eine zusätzliche Entlastung um 365 Millionen Euro (070109).

Das 2008 neugefaßte EEG übernahm die "besondere Ausgleichsregelung" in die §§ 40 - 44. Allerdings regte sich inzwischen großer Unmut unter jenen industriellen Stromkunden, deren Jahresverbrauch unterhalb der bisher gültigen Grenze von 10 Gigawattstunden lag und für die deshalb die Explosion der EEG-Umlage eine echte Belastung bedeutete (101005). Das ab 2012 geltende EEG hat deshalb die Schwelle bedeutend gesenkt und gewährt die besondere Ausgleichsregelung auch kleineren und mittleren Unternehmen ab einem jährlichen Stromverbrauch von einer Gigawattstunde. Außerdem können die Unternehmen nun bereits ab einem Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 14 Prozent (zuvor 15 Prozent) einen entsprechenden Antrag stellen (110603).

Die 2003 eingeführte "Härtefallregelung" betraf 59 Unternehmen, die um 20 Millionen Euro entlastet wurden. Inzwischen sind es 2098 Unternehmen, die auf diese Weise 5,1 Milliarden Euro einsparen. Die Last, die den übrigen Stromverbrauchern mit dem Normalsatz der EEG-Umlage auferlegt wird, ist somit um das 255-fache explodiert.


 

Der Durchschnittsverbrauch pro begünstigter Abnahmestelle ist in den vergangen vier Jahren um fast zwei Drittel gesunken. Das liegt vor allem daran, daß seit 2012 die "Besondere Ausgleichsregelung" schon ab einem Jahresverbrauch von 1 GWh in Anspruch genommen werden kann.

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