Januar 2015

150118

ENERGIE-CHRONIK


Hängepartie um Verkauf der DEA soll bis März beendet sein


Bis zum 15. Januar war der Kurs der RWE-Aktie auf 22,35 gesunken – den tiefsten Wert seit über elf Jahren (Pfeil). Die Ankündigung des DEA-Verkaufs ließ ihn wieder leicht ansteigen.

Trotz der weiter bestehenden Unsicherheiten über die Weitergabe der Förderlizenzen für den britischen Teil der Nordsee (141112) haben sich RWE und die "LetterOne"-Finanzgruppe um den russischen Oligarchen Michail Fridman darauf geeinigt, den Verkauf des Erdöl- und Gasförderers DEA bis Anfang März umzusetzen. Die RWE-Aktie, die seit Dezember über 20 Prozent an Wert verloren hatte, zog daraufhin um acht Prozent an.

Wie beide Seiten am 16. Januar mitteilten, wird sich die LetterOne-Gruppe verpflichten, das britische DEA-Geschäft für mehrere Jahre rechtlich unabhängig und getrennt vom Rest der übernommenen Aktivitäten zu halten. "Im unwahrscheinlichen Fall von Sanktionen gegen die LetterOne-Gruppe oder ihre Eigner" bleibe RWE innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug der Transaktion verpflichtet, die britischen DEA-Aktivitäten zurückzuerwerben. Dieser Rückkauf würde dann "auf der Grundlage einer festgelegten Preisformel für den anschließenden Weiterverkauf an einen unabhängigen Dritten erfolgen".

Verkaufspreis um hundert Millionen Euro reduziert

Als nomineller Kaufpreis wurden fünf Milliarden Euro vereinbart. Das sind hundert Millionen Euro weniger als ursprünglich vorgesehen (140303). Da die russischen Oligarchen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Milliarden Euro mit übernehmen, reduziert sich der tatsächliche Verkaufspreis auf 4,4 Milliarden Euro. "Die Anpassung des Kaufpreises gegenüber dem im März 2014 kommunizierten Wert trägt Entwicklungen in Bezug auf bestimmte Bohr- und Förderlizenzen Rechnung", hieß es dazu.

Der Vollzug der Transaktion steht nun nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des RWE-Aufsichtsrats und dem Ausbleiben eines "Material Adverse Change" (MAC) im DEA-Geschäft. Damit sind erhebliche negative Veränderungen gemeint, wie sie bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verkaufs beispielsweise durch den Verlust von Förderlizenzen, Kundenverluste oder starke Umsatzeinbrüche eintreten könnten. Wie es in der Mitteilung hieß, seien solche MAC-Klauseln "bei Transaktionen dieser Größenordnung üblich". In der Regel lassen sie aber auf eine relativ schwache Position des Verkäufers schließen. Wie die MAC-Kriterien konkret aussehen, wurde nicht mitgeteilt.

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