Oktober 2015

151002

ENERGIE-CHRONIK


Gleichstrom-Trassen werden vorrangig verkabelt

Die Bundesregierung beschloß am 7. Oktober, daß die in Deutschland geplanten Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen (150204) vorrangig verkabelt werden. Außerdem wird bei Drehstrom-Höchstspannungsleitungen der Einsatz von Erdkabeln im Rahmen von Pilotprojekten über das bisher vorgesehene Maß hinaus erweitert. Die Regierung setzt damit einen der "Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" um, auf die sich am 1. Juni die Koalitionsparteien geeinigt hatten (150701). Sie will so den teilweise massiven Widerstand gegen den Bau neuer Stromautobahnen überwinden.

Endpunkt der HGÜ-Trasse D wird von Gundremmingen nach Isar verlegt

Ferner beschloß die Bundesregierung, den südlichen Endpunkt der Gleichstrom-Trasse D, die von Sachsen-Anhalt nach Bayern führen soll, aus dem Raum Gundremmingen zum Netzknoten Isar zu verlegen. Auch diese Änderung war auf Wunsch der CSU bzw. der bayerischen Landesregierung in die Eckpunkte aufgenommen worden. Gemäß der neuesten Fassung des Netzentwicklungsplans 2024 hätte die Leitung dagegen bei Gundremmingen geendet (150911).

Bundesbedarfsplangesetz soll noch in diesem Herbst aktualisiert werden

Diese und andere Änderungen werden jetzt dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" eingefügt, das der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat und noch in diesem Herbst verabschieden soll. Neben verschiedenen anderen Gesetzen ändert und aktualisiert es das geltende Bundesbedarfsplangesetz (130408) auf Grundlage des Netzentwicklungsplans 2024, den die Bundesnetzagentur Anfang September bestätigt und der Bundesregierung zugeleitet hat (150911).

Mit "E" bezeichnete Trassen werden grundsätzlich verkabelt

Gemäß dem neuformulierten § 3 im Bundesbedarfsplangesetz sind die mit "E" gekennzeichneten Vorhaben vorrangig "als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern". Freileitungen kommen nur ausnahmsweise in Betracht, und auch nur dann, wenn ein Abstand von 400 Meter zu Wohngebäuden nicht unterschritten wird. Insgesamt sind fünf Leitungen mit dem "E" markiert. Neben den vier großen Gleichstrom-Brücken A, B, C und D gehört dazu eine HGÜ-Verbindung, die aus dem Raum Köln zur belgischen Grenze führt (siehe Anlage zum Gesetzentwurf).

Auf dem Abschnitt Osterath – Philippsburg bleibt es beim "Ultranet"

Nicht einbezogen in den Vorrang für die Verkabelung ist jedoch der südliche Abschnitt der HGÜ-Trasse A, die im Westen vom Emden nach Osterath (Maßnahme Nr. 1) und von dort weiter nach Philippsburg führt (Maßnahme Nr. 2). Hier bleibt es beim sogenannten Ultranet. Das heißt, daß bereits bestehende Freileitungen genutzt und auf HGÜ-Technik umgerüstet werden (120401, 150203). Der Auftrag für die Planung und den Bau der Konverter, die in Osterath die HGÜ-Verbindung A unterbrechen und so die Einspeisung von Braunkohle-Strom aus dem rheinischen Revier ermöglichen (130302), wurde am 21. Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TransnetBW erteilt.

Bei Drehstrom-Höchstspannungsleitungen bleibt die Verkabelung wegen der höheren Kosten und technischen Risiken weiterhin die Ausnahme. Der neue § 4 vermehrt aber die in § 2 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vorgesehenen Pilotprojekte um solche Vorhaben, die im neuen Bundesbedarfsplan mit "F" markiert sind.

 

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