Oktober 2015

151006

ENERGIE-CHRONIK


Das neue EEG habe die "Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrochen", meint Sigmar Gabriel. Als Indiz dafür ließe sich werten, daß das EEG-Konto just ab August 2014 – als das neugefaßte EEG In Kraft trat – wieder nach oben strebte, während es sonst in der zweiten Jahreshälfte immer in Richtung rote Zahlen tendierte. Andererseits ist der Rekordüberschuß von mehr als fünf Milliarden Euro, der bis April 2015 entstand, inzwischen wieder stark abgeschmolzen. Wieweit sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben noch öffnen wird, bleibt abzuwarten.

EEG-Umlage erreicht mit 6,345 Cent/kWh neuen Höchststand

Die EEG-Umlage steigt ab 2016 von bisher 6,17 auf 6,345 Cent pro Kilowattstunde. Dies teilten am 15. Oktober die Übertragungsnetzbetreiber mit, die gemäß § 5 der sogenannten Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) jeweils bis zu diesem Datum die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen haben. Die Umlage erreicht damit ihren bisher höchsten Stand. Die Beschränkung der Anhebung auf 0,175 Cent/kWh war auch nur wegen des ungewöhnlich gut gefüllten EEG-Kontos möglich. Das hinderte das Bundeswirtschaftsministerium freilich nicht, seine diesbezügliche Pressemitteilung mit "EEG-Umlage bleibt stabil" zu überschreiben. Auch die Bundesnetzagentur sprach von einer "EEG-Umlage auf stabilem Niveau".

Ministerium und Regulierungsbehörde werten es offenbar bereits als Erfolg, daß die EEG-Umlage nicht noch stärker angehoben werden muß, obwohl die Ausgaben für die EEG-Vergütungen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres um fast sechzig Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen sind, während die Einnahmen rückläufig waren. "Die Kostendynamik der vergangenen Jahre konnte durchbrochen werden", verkündete Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seiner Pressemitteilung. Im Vergleich mit den vergangenen Jahren sei es gelungen, die EEG-Umlage zu stabilisieren und den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sogar leicht zu senken. Dies sei der EEG-Novellierung zu verdanken, die im Sommer vorigen Jahres in Kraft trat (140601).

Mehr Ausgaben und weniger Einnahmen ließen Rekordüberschuß auf dem EEG-Konto abschmelzen

Gabriel hat verständlicherweise ein Interesse daran, die von ihm verantwortete EEG-Reform als Geniestreich erscheinen zu lassen, obwohl sie mit erheblichen Abstrichen zustande kam (140403) und außerdem unter handwerklichen Mängeln litt (140703). Ganz so simpel sind die Zusammenhänge aber nicht. Beispielsweise sind die EEG-Kosten bereits 2013 – also vor Inkrafttreten des neuen EEG – zum ersten Mal seit Einführung des Gesetzes gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen, sondern gesunken (140103). Das hat sich seitdem nicht wiederholt. Stattdessen wurde die EEG-Umlage von 5,277 auf 6,24 Cent/kWh kräftig erhöht (131006). Das EEG-Konto wies daraufhin ab Januar 2014 fortdauernd schwarze Zahlen und seit dem vierten Quartal einen permanent steigenden Überschuß auf. Die Umlage wurde deshalb ab 2015 mit 6,17 Cent/kWh wieder leicht abgesenkt (141006). Dennoch sammelten sich bis April 2015 auf dem EEG-Konto mehr als 5 Milliarden Euro an. Bis Ende September ist dieser Rekordüberschuß aber schon um 2,5 Milliarden Euro gesunken und mehr als halbiert worden (siehe Grafik).

Das seit Mai andauernde Abschmelzen des Finanzpolsters ist darauf zurückzuführen, daß die Ausgaben für die EEG-Vergütungen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres um fast sechzig Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen sind, während die Einnahmen sowohl bei der EEG-Umlage als auch beim Verkauf des EEG-Stroms an der Börse rückläufig waren. Ob und wieweit sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben weiter öffnen wird, bleibt abzuwarten. Eine Verdreifachung der EEG-Umlage binnen vier Jahren, wie das von 2010 bis 2014 der Fall war, ist allerdings kaum zu erwarten.

Von den gesunkenen Börsenpreisen profitieren die Stromkunden bisher kaum

"Für die Beschaffung des konventionellen und erneuerbaren Stroms ist die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant", hieß es in Gabriels Verlautbarung weiter. Diese Summe habe 2013 mit 10,55 Cent/kWh ihren Höchststand erreicht. Sie sei dann aber bis 2015 auf 9,96 Cent/kWh gesunken und werde 2016 voraussichtlich sogar nur noch 9,77 Cent/kWh betragen.

Anscheinend will Gabriel damit suggerieren, daß der gestiegenen EEG-Umlage ein gesunkener Börsenstrompreis gegenüberstehe, der diese Belastung mehr oder weniger ausgleiche. Aus Verbrauchersicht ist das freilich eine Milchmädchenrechnung, weil niedrige Börsenstrompreise den Verbrauchern erst dann nützen, wenn sie von den Stromvertrieben weitergegeben werden. Das ist bisher allenfalls ansatzweise geschehen. Im April dieses Jahres glaubte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zwar, einen knapp einprozentigen Rückgang der Haushaltsstrompreise gegenüber dem Vorjahr vermelden zu können. Das wäre aber schon deshalb nicht viel, weil dieser Rückgang zum guten Teil mit der leichten Senkung der EEG-Umlage zu erklären wäre.

Die Verbraucher hätten zumindest moralisch einen Anspruch auf die Weitergabe der gesunkenen Beschaffungspreise. Der seit 2009 andauernde und sich verstärkende Druck auf die Großhandelspreise ist nämlich im wesentlichen auf die massenhafte Verramschung des EEG-Stroms an der Börse zurückzuführen, die ab 2010 gesetzlich vorgeschrieben wurde (091201). Das heißt, daß das Sinken der Börsenpreise über eine höhere EEG-Belastung finanziert wird und damit zu Lasten der Verbraucher geht.

Erlöse aus Pflichtverkauf an der Börse decken nur noch fünf Prozent der EEG-Ausgaben

Der 2010 eingeführte Pflichtverkauf des EEG-Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber spielt inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle. Er wurde weitgehend von der "Direktvermarktung" abgelöst, bei der die EEG-Förderung nicht mehr als feste Einspeisungsvergütung gewährt wird, sondern durch die Erstattung der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem "anzulegenden Wert" der vorgeschriebenen Vergütung (130201). Die herkömmliche Einspeisungsvergütung gibt es seit Inkrafttreten des neuen EEG nur noch für Kleinanlagen mit bis zu 100 Kilowatt sowie ältere Bestandsanlagen bis 500 Kilowatt, sofern diese vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind (140601). Im September 2015 deckten deshalb die von den Übertragungsnetzbetreibern ausgewiesenen Erlöse aus der "Vermarktung" des EEG-Stroms an der Börse nur noch etwa fünf Prozent der Ausgaben für die EEG-Förderung.

 

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