Juni 2017

170607

ENERGIE-CHRONIK


Karlsruher Urteil beschert RWE-Aktionären Sonderdividende

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Kernbrennstoffsteuer für nichtig erklärt wurde (170601), beschert den RWE-Aktionären einen unverhofften Geldsegen: Wie der Konzern am 23. Juni mitteilte, wird er der Hauptversammlung 2018 eine einmalige Sonderdividende auf Stamm- und Vorzugsaktien in Höhe von 1,00 Euro zur Ausschüttung vorzuschlagen. Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der für das Geschäftsjahr 2017 angestrebten Dividende von 0,50 Euro je Aktie gezahlt werden.

Von den früheren Dividenden können die Kommunen weiterhin nur träumen

Die Aktionäre werden damit nachträglich für die Ausfälle entschädigt, die sie durch die Streichung der Dividende in den Jahren 2015 und 2016 erlitten haben (160205, 170211). Vor allem für die kommunalen Anteilseigner, die etwa ein Viertel der RWE-Aktien besitzen, waren die schrittweise Absenkung der Dividenden seit 2009 und die zweimalige Komplett-Streichung ein harter Schlag.

Allerdings sind die 0,50 Euro pro Aktie, die sie nun pro Ausfalljahr nachgezahlt bekommen und die auch das Dividenden-Ziel für 2018 bilden, noch immer vergleichsweise wenig: In dem Jahrzehnt von 2003 bis 2012 betrug die Durchschnittsdividende 2,70 Euro. Der Höchstwert wurde 2008 mit 4,50 Euro erreicht. Die mageren Jahre begannen 2013 und 2014 mit nur noch 1 Euro pro Aktie.

Der größere Teil der Rückzahlung bleibt im Unternehmen

Insgesamt rechnet RWE mit der Rückzahlung von 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen. Die Sonderdividende wird den geringeren Teil dieser außerplanmäßigen Einkünfte beanspruchen. "Die überwiegenden Mittel aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer sollen zur Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens eingesetzt werden", hieß es in der Mitteilung.

Auch E.ON und EnBW bekommen Milliarden in die Unternehmenskasse

Noch größer ist die Rückzahlung für E.ON. Zur abgeführten Steuer in Höhe von 2,85 Milliarden Euro kommen Zinsen in Höhe von voraussichtlich rund 450 Millionen Euro. Das Unternehmen will die insgesamt 3,3 Milliarden Euro zur Schuldentilgung und Stärkung der Bilanz einsetzen. Außerdem darf sich die Energie Baden-Württemberg (EnBW) auf die Rückzahlung von 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen freuen.

Vattenfall hat zwei andere Eisen im Feuer

Der Vattenfall-Konzern ist vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer nicht betroffen, da er mit der 2011 beschlossenen Re-Revision des Atomgesetzes seine beiden Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel nicht mehr in Betrieb nehmen durfte und damit aus dem Kreis der deutschen KKW-Betreiber ausschied. Er kann aber Entschädigungsansprüche geltend machen, weil er mit der Stillegung der beiden Kernkraftwerke keine Möglichkeit mehr hatte, die ihm gesetzlich zustehenden Reststrommengen selber abzuarbeiten. Dies ergibt sich aus einem anderen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (161201). Außerdem hat Vattenfall wegen desselben Sachverhalts beim Schiedsgericht der Weltbank in Washington eine Schadenersatzklage über 4,7 Milliarden Euro angestrengt (161007).

 

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