Februar 2018

180206

ENERGIE-CHRONIK


 

Die energiepolitisch bedeutsamen Passagen aus dem Koalitionsvertrag "Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammenhalt für unser Land", den CDU, CSU und SPD am 7. Februar 2018 vereinbart haben.

 

(Der Abschnitt "Energie" aus Kapitel VI "Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen")

3. Energie

Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energie wende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Die Einbettung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang eröffnet die Chance, die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. Wir wollen zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungschancen in Deutschland und Exportchancen für deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten. Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Wir werden die internationale Energiezusammenarbeit ausbauen, um die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Energiewende international zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu unterstützen. Um die deutsche Wirtschaft weltweit zu vernetzen, werden wir verstärkt die internationalen Formate (z. B. G7, G20) sowie die internationalen Energieinstitutionen (z. B. IEA, IRENA) nutzen. Wir werden weitere bilaterale Energiepartnerschaften entwickeln, mit dem Ziel, der deutschen Industrie den Marktzugang zu erleichtern und die weltweite Energiewende voranzubringen.

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.

Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.

Die Herausforderung besteht in einer besseren Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten. Wir halten an dem Ziel der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland fest. Wir werden eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien einführen und für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses einen Mindestanteil über alle Erzeugungsarten festlegen. Wir werden die Akteursvielfalt auch künftig sicherstellen, aber ausschließlich bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigte Projekte an Ausschreibungen teilnehmen lassen.

Wir wollen durch eine stärkere Marktorientierung der Erneuerbaren Energien Investitionen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungskonzepte fördern. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in allen Teilen Deutschlands weiterhin sicherzustellen und die EEG- und Systemkosten so gering wie möglich zu halten.

Offshore-Wind-Energie hat eine industriepolitische Bedeutung für Deutschland und kann auch zur Kostensenkung beitragen. Wir setzen uns deshalb für ein nationales Offshore-Testfeld ein, mit dem wir die Offshore-Potenziale in der Energiewende erforschen werden.

Wir werden:

Wir werden unter breiter Beteiligung eine ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes erarbeiten und darin das Leitprinzip „Efficiency First“ verankern mit dem Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werden wir basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellstmöglich umsetzen. Bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz wollen wir evaluieren und bei Bedarf nutzergerecht optimieren. Wir wollen die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau stabilisieren.

Wir werden die Energieforschung vermehrt auf die Energiewende ausrichten. Gemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft werden wir neue Formate der Vernetzung schaffen, die uns helfen, die Wertschöpfung und die klügsten Köpfe in Deutschland zu halten. Dazu wollen wir u. a.:

 

 

(Der Unterabschnitt "Mobilität und Umwelt" aus dem Abschnitt "Verkehr" im Kapitel VI "Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen")

Mobilität und Umwelt

Wir werden eine Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – stehen aktuell vor enormen Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle und sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel.

Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.

Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware- Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.

In den besonders betroffenen Städten wollen wir aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern. Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wollen wir fortschreiben. Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können.

Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben. Außerdem wollen wir die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (u. a. Park+Ride) fördern. Zudem wollen wir den Ordnungsrahmen so ändern, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen. Gleichzeitig wollen wir bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen fördern und für weitere Technologien andere Förderinstrumente entwickeln.

Für die Überwachung der bereits im Markt befindlichen Fahrzeuge werden wir eine flächendeckende Feldüberwachung sowie ein wirksames Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Herstellern etablieren. Wir werden die Gründung des Deutschen Instituts für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (DIVEM) vorantreiben.

Wir wollen das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fortführen. Wir wollen die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) technologieoffen weiterentwickeln und die Mittel zu deren Umsetzung erhöhen. Wir wollen die Sektorenkopplung voranbringen und den regulativen Rahmen ändern, so dass „grüner Wasserstoff“ und Wasserstoff als Produkt aus industriellen Prozessen als Kraftstoff oder für die Herstellung konventioneller Kraftstoffe (z. B. Erdgas) genutzt werden kann. Wir wollen die TMG-Quote weiterentwickeln, um die Produktion von Biokraftstoffen abfall- und reststoffbasiert sowie auf Pflanzenbasis zu unterstützen.

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen.

Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.

Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung ein. Wir wollen zudem die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing verstetigen.

Wir wollen die bestehende „Nationale Plattform Elektromobilität“ zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ umgestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigt. Die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung ist für Deutschland und Europa ein wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld. Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland und Europa vorzuhalten.

Für den Schienenverkehr wollen wir ein umfassendes Förderprogramm auflegen, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst. Den Schienenpersonennahverkehr wollen wir mit Investitionszuschüssen für Brennstoffzellen-Hybrid-Triebwagen inkl. Ausstattung/Umrüstung der Depots und Bau und Betrieb von Wasserstofftankstellen unterstützen. Um die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen zu erhöhen, wollen wir sie analog der Schienenbahnen von der EEG-Umlage freistellen.

 

(Der Abschnitt "Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen" aus Kapitel IX "Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen")

4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen

Der Bausektor ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und auch im internationalen Vergleich leistungs- und innovationsstark. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Baubereiches stärken, die Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften verbessern, der Bauwirtschaft Planungssicherheit für Kapazitäts- und Beschäftigungsaufbau geben, sie unterstützen bei der Suche nach innovativen Lösungen und die Bauverwaltungen leistungsfähiger machen. Das Potenzial für wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Lösungen insbesondere beim klimagerechten, ressourcenschonenden und bezahlbaren Bauen wollen wir erschließen.

Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiersebene bilanziert werden.

Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung wollen wir fortführen und die bestehenden Programme überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Dabei wollen wir erreichen, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro dazu beiträgt, möglichst viel CO2 einzusparen.

Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert.

Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Dabei sind die Klimaschutzziele unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Kosteneffizienz zu erreichen.

Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten.

 

(Die Unterabschnitte "Luftreinhaltung", "Umwelt und Gesundheit" und "Atompolitik" aus dem Abschnitt "Umwelt und Klima" in Kapitel XI "Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen")

Luftreinhaltung

Wir werden die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig verabschieden und damit an den Stand der Technik anpassen.

Umwelt und Gesundheit

Wir werden auch aus Wettbewerbsgründen auf EU-Ebene dafür eintreten, dass Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können, im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH geregelt werden, wenn sie nicht in der EU hergestellt werden. Eine geeignete und bewährte Maßnahme zur Regelung von Stoffen in Erzeugnissen ist das REACH-Beschränkungsverfahren. Die Regulierung dieser Erzeugnisse soll beschleunigt und erleichtert werden. Regelungslücken, die europäische Unternehmen benachteiligen, sollen bei künftigen Anpassungen der bestehenden REACH-Vorschriften geschlossen werden.

Wir wollen das ressortübergreifende „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ weiterentwickeln, um den Schutz der Menschen vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken weiter zu verbessern.

Wir wollen zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender Strahlung das Strahlenschutzgesetz 2017 auf der Verordnungsebene konkretisieren. Im Bundesamt für Strahlenschutz wollen wir ein Kompetenzzentrum „Strahlenschutz und Stromnetze“ einrichten. Wir wollen den Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des zukünftigen Mobilfunkstandards, sicherstellen.

Atompolitik

Wir werden den beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 zielgerichtet vorantreiben. Auch für den verbleibenden Nutzungszeitraum bleibt bestmögliche Sicherheit das oberste Gebot und muss von den Betreibern jederzeit gewährleistet werden.

Wir wollen ein In-camera-Verfahren im Hauptsacheverfahren einführen, so dass geheimhaltungsbedürftige Unterlagen zum Zwecke des Nachweises der Genehmigungsvoraussetzungen in ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes eingeführt werden können.

In der EU werden wir uns dafür einsetzen, dass die Zielbestimmungen des EURATOM-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderun gen der Zukunft angepasst werden. Wir wollen keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Wir wollen eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland umsetzen.

Wir stehen für eine zügige Umsetzung bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz. An dem gesetzlich festgelegten Ziel, bis 2031 den Standort für ein Endlager festzulegen, halten wir fest. Dafür ist als nächster Schritt die schnellstmögliche Festlegung der übertägigen Erkundungsstandorte erforderlich. Die Zugänglichkeit und Veröffentlichung der hierfür benötigten wissenschaftlichen Daten ist durch die rasche Verabschiedung des Geowissenschaftsdatengesetzes zu ermöglichen. Ein zügiges Verfahren ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit atomare Zwischenlager befinden. Diese dürfen nicht zu faktischen Endlagern werden.

Um die sichere Entsorgung der bereits angefallenen erheblichen Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und einen zügigen Rückbau der Atomkraftwerke zu ermöglichen, wollen wir eine möglichst rasche Fertigstellung und Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wie auch die zuvor erforderliche Produktkontrolle vorantreiben. Für einen zügigen Einlagerungsbetrieb ist die Errichtung eines Bereitstellungslagers unverzichtbar. Wir wollen deshalb ein solches Bereitstellungslager einrichten und mit den Planungen dafür unverzüglich beginnen.

Wir werden ein Konzept zum perspektivischen Erhalt von Fachwissen und -personal für Betrieb, Rückbau und zu Sicherheitsfragen bei Nuklearanlagen sowie für Zwischen- und Endlagerung erarbeiten.

Wir wollen, dass Deutschland bei der Reaktorsicherheit in Europa dauerhaft Einfluss ausübt – auch nach dem Ausstieg aus der nationalen Nutzung der Kernenergie. Etliche Nachbarländer nutzen die Kernenergie weiter. Angesichts des alternden Bestands der Atomkraftwerke in Europa wollen wir uns weiterhin für umfassende Sicherheitsüberprüfungen, ambitionierte verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein System wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die Sicherheit einsetzen. Wer in Sicherheitsfragen mitreden will, der muss das auch können. Dafür ist der Know-how-Erhalt unverzichtbar.

Die Arbeiten zur Rückholung der Abfälle aus dem Forschungsbergwerk Asse sind mit hoher Priorität fortzusetzen. Auch die sichere Stilllegung des Endlagers Morsleben muss schnellstmöglich vorangebracht werden.

Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.

 

(Der Unterabschnitt "Klima" aus dem Abschnitt "Umwelt und Klima" sowie der Abschnitt "Raumordnung" in Kapitel XI "Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen")

Klima

Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche und mithilfe einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz realisiert werden. Wir stehen weiterhin für eine wissenschaftlich fundierte, technologieoffene und effiziente Klimapolitik.

Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:

Ein zeitlich paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Damit schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Sektorziele 2030 erreicht werden. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.

Der Bund wird sich mit den betroffenen Regionen auch über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen.

Die Nationale Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt.

Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Wir werden die Impulse der gemeinsamen Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018 aufgreifen und im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und der Verpflichtungen des „One Planet Summit" von 2017 fortsetzen.

Wir gewährleisten die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energieintensiver Industrien, sichern damit unsere integrierten Wertschöpfungsketten und sorgen für einen umfassenden Schutz vor carbon leakage.

Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den internationalen Klimaschutz und sorgen für einen weiteren Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung durch Deutschland im Rahmen der Erhöhung der ODA-Mittel.

2. Raumordnung

Bis 2021 werden wir auch die Raumordnungspläne für die Außenwirtschaftszonen in Nord- und Ostsee anpassen, um vor dem Hintergrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen die nachhaltige Nutzung der Meere sicherzustellen.

 

(Die Vereinbarungen zur "Ressortverteilung")

Ressortverteilung

Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:

Die CDU, CSU stellt die Bundeskanzlerin.

Die SPD stellt den Stellvertreter der Bundeskanzlerin.

Die CDU, CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:

Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der CDU, CSU gestellt.

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

Den Staatsminister für Kultur und Medien, den Staatsminister im Kanzleramt sowie den Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt die CDU.

Die beiden Staatsminister im Auswärtigen Amt stellt die SPD.

Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.