November 1993

931107

ENERGIE-CHRONIK


Neues Energierecht soll Wettbewerb in der Stromwirtschaft fördern

Die Bundesregierung will durch eine Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für mehr Wettbewerb bei den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas sorgen. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 10.11. durch Ministerialrat Martin Cronenberg vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen eines Pressegesprächs der Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE) in Rothenburg ob der Tauber erläutert. Unter anderem soll der Schutz der geschlossenen Versorgungsgebiete gelockert werden. Unter bestimmten Bedingungen sollen die EVU zur Durchleitung der Energie anderer Anbieter durch den eigenen Versorgungsbereich verpflichtet werden können. Der Entwurf berührt in besonders starkem Maße die Interessen der kommunalen und regionalen Energieversorger. Er soll in den kommenden Monaten mit den Vertretern der Energieversorgungsunternehmen, der kommunalen Spitzenverbände und der Verbraucherverbände erörtert werden, bevor er ins Kabinett geht. Mit einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ist kaum zu rechnen (Welt, 13.11.; ADN, 12.11.).