August 1995

950805

ENERGIE-CHRONIK


Keine VEAG-Beteiligungen für Brandenburg, Sachsen und Thüringen

Als "offensichtlich unbegründet" wies am 11.8. das Verwaltungsgericht Berlin den Anspruch der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen zurück, mit insgesamt 27,5 Prozent am Kapital der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) beteiligt zu werden. Die drei Länder wollten auf diese Weise die Rückerstattung ihrer nach dem Krieg enteigneten Vermögenswerte in der Energieversorgung errreichen, die heute ganz oder teilweise der VEAG gehören. Brandenburg macht seine Beteiligung an der ehemaligen Brandenburgisch-Mecklenburgischen Elektrizitätswerke AG geltend; Sachsen und Thüringen wollen für ihre Anteile an der ehemaligen Saaletalsperren AG entschädigt werden. Die genannten Energieunternehmen wurden nach 1945 auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet. Gemäß Einigungsvertrag und Vermögenszuordnungsgesetz bleiben die Ansprüche öffentlicher Körperschaften von den damaligen Maßnahmen der Besatzer unberührt. Nach Feststellung des Gerichts greift diese Bestimmung aber nicht, weil die fraglichen Energieunternehmen keine Eigenbetriebe der Länder gewesen seien (FAZ, 14.8.; Handelsblatt, 9. u. 14.8.).

Die drei Länder hatten ihre Ansprüche erstmals Anfang 1994 angemeldet (siehe 940103). Sie fanden sich dann zu einem Kompromiß bereit, der vorsah, daß alle fünf ostdeutschen Länder im Aufsichtsrat der VEAG vertreten sind, davon eines mit Stimmrecht, die übrigen mit Gaststatus (siehe 940306 u. 940405). Die Landesregierungen in Potsdam, Erfurt und Dresden fühlten sich aber später an diesen Kompromiß nicht mehr gebunden. Deshalb konnten die Anteile an der VEAG, die im Herbst vorigen Jahres von den großen westdeutschen Energieversorgern erworben wurden (siehe 940901), noch nicht auf die Käufer übertragen werden. Sie werden noch immer von der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) als Nachfolgerin der Treuhandanstalt verwaltet.