Juli 1996

960702

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt mißtraut Preisdifferenzen bei ostdeutschen Regionalversorgern

Anläßlich der Einstellung des Verfahrens gegen die VEAG (960701) kritisierte das Bundeskartellamt, daß die Regionalversorger den Strom, den sie von der VEAG zu gleichen Preisen beziehen, mit bis zu 15 Prozent Preisunterschied an die Stadtwerke weiterverkaufen. Die Behörde ließ verlauten, daß sie die Durchführung eines Musterverfahrens wegen Preismißbrauchs beabsichtige. Die Westmecklenburgische Energieversorgungs AG (Wemag) in Schwerin, die in diesem Zusammenhang genannt wurde, hat nach Angaben von Kartellamtsseite inzwischen signalisiert, daß sie ihre Preise senken werde (Tagesspiegel, 26.7.).