Juli 1996

960719

ENERGIE-CHRONIK


Ab 1998 kann jedes Unternehmen Telefonanschlüsse anbieten

Das neue Telekommunikationsgesetz wurde am 5.7. vom Bundesrat gebilligt und nahm damit die letzte parlamentarische Hürde. Es beseitigt das traditionelle Telefonmonopol der Bundespost bzw. der Deutschen Telekom AG bis Ende 1997. Das Postministerium wird aufgelöst. Ab 1998 darf jedes Unternehmen Telefondienste anbieten, das entsprechend leistungsfähig ist und über das nötige Fachwissen verfügt. Von Beschränkungen befreit werden damit auch die Bahn und die Stromversorger, die ihre Fernmeldenetze bisher nur für betriebliche Zwecke einsetzen durften.

Das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsanlagen für die Öffentlichkeit setzt allerdings eine entsprechende Lizenz voraus, die von einer Regulierungsbehörde erteilt wird. Die Zahl der Lizenzen ist grundsätzlich nicht beschränkt, sofern sie nicht - wie beim Mobilfunk - wegen Frequenzknappheit limitiert werden muß. Die Anbieter können selbst entscheiden, ob sie als Netzbetreiber und/oder als Dienstanbieter tätig werden. Marktbeherrschende Firmen können verpflichtet werden, ihre Netze zu öffnen, so daß jeder Teilnehmer jeden anderen unabhängig vom gewählten Anbieter erreichen kann. Der Bund tritt sein Recht, Leitungen unentgeltlich unter öffentlichen Wegen zu verlegen, an die Telefonfirmen ab; kommunale Wegegebühren sind unzulässig (Handelsblatt, 6.7.).

Die Kommunen wollen die Unzulässigkeit von Wegegebühren nicht hinnehmen und deshalb vor Gericht gehen. Nach Angaben des Deutschen Städtetags beanspruchen sie rund 800 Millionen Mark jährlich an Nutzungsentgelten für das Verlegen von Telefonleitungen (FAZ, 6.7.; siehe auch 951213).