September 1996

960904

ENERGIE-CHRONIK


Wiederanfahren in Brunsbüttel erst nach Drohung mit Schadenersatzklage genehmigt

Mit einer Verzögerung um mehr als zwei Wochen hat das schleswig-holsteinische Energieministerium am 27.9. das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brunsbüttel genehmigt. Die Anlage war am 27.7. zur Jahresrevision vom Netz gegangen und nach Abschluß der Arbeiten am 10.9. wieder als anfahrbereit gemeldet worden. Die Kieler Landesregierung versagte jedoch die Wiederinbetriebnahme mit der Begründung, daß die Revisionsarbeiten noch überprüft werden müßten. Die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) erhoben darauf Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, um die Landesregierung zur Erteilung der Genehmigung zu zwingen. Zugleich sicherten sie sich damit die Chance auf Schadenersatz für unnötig erzwungenen Stillstand, der mit täglich einer halben Million Mark zu Buche schlägt (FR, 28.9.; Hamb. Abendblatt, 21.9.).

Die HEW haben bereits einmal auf Schadenersatz von 1,5 Millionen Mark wegen Stillstand des KKW Brunsbüttel geklagt, waren damals aber vom Landgericht Kiel abgewiesen worden, weil sie ihre Ansprüche zu spät geltend gemacht hätten (siehe 940609 u. 950707.

"In Hamburg ist man über Kiel verärgert"

In Berichten und Kommentaren der Presse wird verschiedentlich konstatiert, daß die SPD-geführten Landesregierungen in Hamburg und Kiel offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind, was die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel angeht. Die Welt (27.9.) sieht einen "förmlichen Klimasturz" in den Beziehungen der beiden benachbarten Landesregierungen: Im Hamburger Rathaus sei man verärgert über die Verzögerungstaktik im Falle des KKW Brunsbüttel. Überdies werfe man der Kieler Regierung vor, "daß sie mit den ungeklärten Leukämiefällen in der Elbmarsch politisch hausieren geht, obwohl sie selbst wisse, daß es einen nachweisenbaren Kausalzusammenhang zwischen diesen Erkrankungen und dem Kernkraftwerk nicht gibt".