Juli 1997

970703

ENERGIE-CHRONIK


EU überläßt wettbewerbsrechtliche Prüfung des Bewag-Verkaufs dem Bundeskartellamt

Die Europäische Kommission teilte am 25.7. mit, daß sie die wettbewerbsrechtliche Prüfung des Verkaufs der 50,8prozentigen Landesbeteiligung am Berliner Stromversorger Bewag (siehe 970501) dem Bundeskartellamt überlasse, weil davon nur regional gesonderte Märkte betroffen seien, die keinen wesentlichen Teil des EU-Marktes ausmachten. Dem Antrag des Bundeskartellamts (siehe 970602) wurde damit erwartungsgemäß stattgegeben. Die Behörde will ihre Entscheidung binnen vier Monaten mitteilen (FAZ, 26.7.;ADN, 28.7.).