September 1997

970901

ENERGIE-CHRONIK


Koalition ergänzt Energierechts-Entwurf um Durchleitungsregelung und Alleinkäufer-Modell

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ein weiteres Mal umgearbeitet. Er enthält nun eine Durchleitungsregelung und berücksichtigt den Wunsch der Kommunen nach Zulassung des Alleinkäufer-Modells. Das Bundeswirtschaftsministerium soll das Recht erhalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Gestaltung der Durchleitungsverträge zu regeln und die Kriterien zur Festsetzung von Durchleitungsentgelten festzulegen. Den Kommunen soll bis zum Jahr 2003 die Möglichkeit geboten werden, sich für das Alleinkäufer-Modell zu entscheiden. Nach Ansicht der Kommunen reicht eine derartige Regelung nicht aus. Der Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), der Mannheimer Oberbürgermeister Gerhard Widder, hielt auf der VKU-Tagung in Leipzig eine Frist von mindestens zehn Jahren für notwendig, um den Stadtwerken eine faire Chance im Wettbewerb zu geben (FAZ 19. u. 24.9.).

Muß der Bundesrat trotzdem zustimmen?

Ein weiterer Konflikt bahnt sich um die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes an: Bundeswirtschaftsminister Rexrodt ist der Meinung, daß der Entwurf in der jetzt umgearbeiteten Fassung nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedürfe. Der SPD-Energieexperte Volker Jung hält dagegen die Zustimmung des Bundesrats für erforderlich und stellte andernfalls verfassungsrechtliche Schritte in Aussicht (SZ, 26.9.).