April 1998

980402

ENERGIE-CHRONIK


PreussenElektra bereitet Verfassungsklage gegen das Stromeinspeisungsgesetz vor

Noch vor Inkraftreten des Energierechts-Artikelgesetzes teilte die PreussenElektra AG am 6.4. mit, daß sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das neugefaßte Stromeinspeisungsgesetz im dritten Artikel vorbereite, das die Stromversorger weiterhin zwingt, eingespeisten Strom aus Windkraftanlagen zu überhöhten Entgelten abzunehmen. Die geplante Verfassungsbeschwerde stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Bonner Rechtsprofessors Fritz Ossenbühl. Der Gutachter ist zugleich der Ansicht, daß das neue Stromeinspeisungsgesetz für die Energieversorger so lange nicht bindend sein könne, wie ihm die EU-Kommission nicht zugestimmt habe; denn das neue Gesetz stelle sowohl eine "neue" als auch eine "umgestaltete" Beihilferegelung dar und unterliege deshalb den Brüsseler Kontrollmechanismen (SZ, 4.4.; taz, 7.4.; FAZ, 9.4.).

Auf der Jahrespressekonferenz der PreussenElektra am 16.4. in Hannover bekräftigte der Vorstandsvorsitzende Dieter Harig die Absicht, das neue Stromeinspeisungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. PreussenElektra behalte sich vor, Strom aus Windkraftanlagen künftig nur noch unter Vorbehalt zu den gesetzlich festgelegten Preisen abzunehmen. Als Alternative zum Stromeinspeisungsgesetz schlug Harig einen marktwirtschaftlichen Fördermechanismus für erneuerbare Energien vor: So sei es für ihn vorstellbar, daß allen Stromversorgern auferlegt werde, einen bestimmten Anteil ihrer Stromproduktion mit erneuerbaren Energien zu bestreiten (ddp/ADN, 16.4.; Berliner Zeitung, 17.4.).