April 1998

980407

ENERGIE-CHRONIK


Sachsen-Anhalt klagt gegen Atomgesetz

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat ihre seit längerem angekündigte Klage (970804) gegen die Novellierung des Atomgesetzes (971103) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dies teilte vier Tage vor der Wahl des neuen Landtags am am 22.4. die bisherige Umweltministerin Heidrun Heidecke (Bündnisgrüne) mit. In der Klageschrift macht der Kasseler Staatsrechtler Roßnagel geltend, daß die Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben bis zum Jahr 2005 "eine Zusicherung verletzt, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der untergegangenen DDR gegeben" habe. Eine weitere Verfassungsklage gegen die Atomrechtsänderung bereitet gegenwärtig Schleswig-Holstein vor.

Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete die Klage als "absurden Vorgang" und betonte, die Verlängerung der im Jahre 2000 auslaufenden Genehmigung für Morsleben sei nötig gewesen, um ein rechtlich korrektes Verfahren zur Schließung der Deponie zu bekommen (FAZ, 23.4.; ddp/ADN, 16.4. u. 22.4.; taz, 24.4.).