Dezember 1998

981202

ENERGIE-CHRONIK


"Sofortverbot der Wiederaufarbeitung kann es nicht zum Nulltarif geben"

Im Vorfeld der geplanten Novellierung des Atomgesetzes forderte Trittin die Kernkraftwerksbetreiber Anfang Dezember erneut auf, ihm alle bestehenden Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield im Wortlaut vorzulegen. Er will auf diese Weise den Nachweis führen, daß ein gesetzlich verfügter Ausstieg aus diesen Verträgen keine Schadenersatzansprüche der Wiederaufarbeiter in Frankreich und England nach sich ziehen kann (SZ, 28.11.; Berliner Zeitung, 4.12.).

Das ARD-Magazin Monitor zitierte am 17.12. aus einem ihm vorliegenden Vertrag der PreussenElektra mit dem französischen Wiederaufarbeitungsunternehmen Cogema für das Kernkraftwerk Brokdorf, wonach derartige Eingriffe als "höhere Gewalt" keine Schadenersatzansprüche begründen würden. Zum selben Ergebnis sei schon 1993 eine bisher unveröffentlichte Studie des niedersächsischen Umweltministeriums gekommen.

"Einen sofortigen Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Ausland kann es nicht zum Nulltarif geben", betonte demgegenüber Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW). Die Berufung auf "höhere Gewalt" werde dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht. In jedem Falle entstünde durch ein Sofortverbot der Wiederaufarbeitung den deutschen Betreibern und ihren ausländischen Vertragspartnern ein Schaden, den letztere, gestützt auf europäisches Recht, geltend machen könnten. Ferner würden durch einen sofortigen Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung die außenpolitischen Beziehungen zu Frankreich und Großbritannien belastet (DPA, 18.12.).