Juni 1999

990604

ENERGIE-CHRONIK


Berliner Senat unterstützt Bewag im Durchleitungs-Streit mit dem Kartellamt

Im Streit um die Stromdurchleitung nach dem Westteil Berlins (990307) erhielt die Bewag inzwischen Rückendeckung durch den Senat: Die Energieaufsichtsbehörde des Landes erließ am 24.6. eine Anordnung, wonach "die geltende Leistungsbegrenzung von maximal 400 Megawatt bis zur endgültigen Fertigstellung der 380-kV-Leitung strikt einzuhalten ist". Sie reagierte damit auf die erklärte Absicht des Bundeskartellamts, die Bewag zur Durchleitung zu zwingen (Handelsblatt, 28.6.; FAZ, 24.6.).

Die Bewag begründet die Verweigerung der Durchleitung mit fehlender Kapazität der einzigen 380-kV-Leitung, die den Westteil Berlins mit dem übrigen Verbundnetz verbindet. Abhilfe schaffe erst eine neue 380-kV-Leitung, mit deren Fertigstellung Ende 2000/Anfang 2001 zu rechnen sei.

Im Handelsblatt (24.6.) hieß es dazu: "Die Schärfe der Auseinandersetzung zeigt deutlich, welche Dynamik die Liberalisierung des Energiemarktes entwickelt hat. Und das ist erst der Anfang."