September 1999

990902

ENERGIE-CHRONIK


Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag auf Aussetzung des Wettbewerbs ab

Ein Eilantrag von 13 Kommunen, den Wettbewerb um Tarifkunden bis zum 10. August kommenden Jahres auszusetzen (990612), ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. In dem am 17.9. veröffentlichten Beschluss des zweiten Senats (2 BvE 1646/98 und 2257/98) rügen die Richter, dass sich die dreizehn Städte auf "allgemeine Ausführungen" beschränkt hätten, ohne "konkrete schwere Nachteile" durch den Vollzug des neuen Energierechts darzulegen. Beispielsweise habe keine der Kommunen dargelegt, wie sich die Neuregelung auf ihr Versorgungskonzept auswirke (FAZ, 18.9.; SZ, 18.9.).

Über eine ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerde, welche die Kommunen bereits vor ihrem Eilantrag eingereicht hatten, ist noch nicht entschieden. Außerdem sind in Karlsruhe zwei weitere Verfahren gegen die Neufassung des Energierechts anhängig, die seinerzeit von der SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit Hamburg, Hessen und Saarland, sowie der Stadt Duisburg angestrengt wurden.