Januar 2000 |
000108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Aufteilung des deutschen Strommarktes in zwei Handelszonen, wie sie die neue Verbändevereinbarung zur Durchleitung vorsieht (991201), stößt bei der EU-Kommission in Brüssel auf Bedenken. Wie aus einem Schreiben der Generaldirektion Wettbewerb an die Verbände VDEW, VIK und BDI hervorgeht, befürchtet man in Brüssel vor allem eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen (Handelsblatt, 13.1.; SZ, 13.1.; Börsen-Zeitung, 13.1.).
Die Stromhandelsgesellschaft Enron Energie GmbH wandte sich ebenfalls gegen die "willkürliche Festlegung eines íStromäquatorsí". Den Vorteil davon hätten Unternehmen, die in beiden Zonen tätig seien und deshalb Lieferungen und Bezüge von Strom saldieren können, meinte Enron-Geschäftsführer Christopher McKey in einem Beitrag für das Handelsblatt (19.1.)
Der neue Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, hält die Neuregelung trotz der Brüsseler Bedenken für akzeptabel. Das Zwei-Zonen-Modell sei zwar "nicht das Schönste, was man sich denken kann", sagte Böge gegenüber der Berliner Zeitung (13.1.), "aber das ist wohl der Preis, den man zahlen muss".
Das Bundeswirtschaftsministerium stößt sich an möglichen Wechselgebühren, wie sie in der neuen Verbändevereinbarung auf Wunsch der Kommunen in einer Protokollnotiz festgehalten wurden. In einem Bericht an den Bundestag bezweifelt das Ministerium die Zulässigkeit dieser gesonderten Gebühr, erwartet aber, dass sich das Problem infolge des großen Wettbewerbsdrucks von selber erledigen werde (Hann. Allgemeine, 21.1.).
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) warnte ebenfalls vor der Erhebung von Wechselgebühren. "Eine solche Strafgebühr ist schlicht wettbewerbsfeindlich", meinte VEA-Geschäftsführer Manfred Panitz. Falls der Wechsel von Kunden tatsächlich Kosten verursache, sei es Sache der Stromversorger, diese unter sich aufzuteilen (DPA, 21.1.).