Februar 2000

000203

ENERGIE-CHRONIK


EU genehmigt Ökosteuer mit Ausnahme der Steuerbefreiung für GuD-Kraftwerke

Die Europäische Kommission hat die zweite Stufe des deutschen Ökosteuer-Gesetzes (991104) weitgehend genehmigt. In der geplanten Steuerbefreiung für hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) sieht sie jedoch eine Betriebsbeihilfe, die einem bestimmten Energieträger einen dauerhaften Vorteil verschafft und deshalb mit den EU-Bestimmungen unvereinbar ist. Diese Regelung war nach heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition in das Gesetz mitaufgenommen worden. Sie befreit GuD-Kraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5 Prozent für zehn Jahre von der Steuer, sofern sie bis zum 31. März 2003 in Betrieb gehen. Als Ausweg schlug die EU-Kommission vor, die Förderung auf eine Investitionshilfe umzustellen (FAZ, 1.2. u. 16.2.).