Februar 2000 |
000215 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Fortum Energie GmbH erwirkte am 2.2.
vor dem Landgericht Potsdam eine einstweilige Verfügung gegen
den ostdeutschen Stromversorger e.dis Energie Nord AG, die diesen
verpflichtet, Strom für Fortum-Kunden durchzuleiten. e.dis
hatte die Durchleitung unter Berufung auf die Braunkohleschutzklausel
im neuen Energiewirtschaftsgesetz verweigert. Die Klägerin
machte demgegenüber geltend, dass sie ihre ostdeutschen Kunden
mit ostdeutschem Braunkohlestrom beliefere, den sie über
die Bewag aus der Lausitz beziehe. Fortum will nun auch gegen
die Veag rechtlich vorgehen, welche die Durchleitung mit derselben
Begründung verweigert. Da der Fortum-Strom über das
Veag-Netz eingespeist werden soll, ist vom Ausgang dieses Rechtsstreits
auch die Belieferung der Kunden im Gebiet der e.dis abhängig
(VWD, 8.2.; Märkische Oderzeitung, 4.2.).