Februar 2000

000215

ENERGIE-CHRONIK


Fortum erwirkt einstweilige Verfügung zur Durchleitung in neuen Bundesländern

Die Fortum Energie GmbH erwirkte am 2.2. vor dem Landgericht Potsdam eine einstweilige Verfügung gegen den ostdeutschen Stromversorger e.dis Energie Nord AG, die diesen verpflichtet, Strom für Fortum-Kunden durchzuleiten. e.dis hatte die Durchleitung unter Berufung auf die Braunkohleschutzklausel im neuen Energiewirtschaftsgesetz verweigert. Die Klägerin machte demgegenüber geltend, dass sie ihre ostdeutschen Kunden mit ostdeutschem Braunkohlestrom beliefere, den sie über die Bewag aus der Lausitz beziehe. Fortum will nun auch gegen die Veag rechtlich vorgehen, welche die Durchleitung mit derselben Begründung verweigert. Da der Fortum-Strom über das Veag-Netz eingespeist werden soll, ist vom Ausgang dieses Rechtsstreits auch die Belieferung der Kunden im Gebiet der e.dis abhängig (VWD, 8.2.; Märkische Oderzeitung, 4.2.).