September 2000

000903

ENERGIE-CHRONIK


Gesetz über Ausstieg aus der Kernenergie schließt eine Beteiligung der Länder aus

Das Bundesumweltministerium hat den "Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Atomenergienutzung zur Erzeugung von Elektrizität" ausgearbeitet, der das Atomgesetz gemäß dem zwischen Bundesregierung und Stromwirtschaft vereinbarten Kernenergie-Kompromiß (000601) novelliert. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr mit den beteiligten Verbänden und Firmen abgestimmt werden und im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten. Er sieht vor, dass die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks automatisch erlischt, wenn die festgesetzte Reststrommenge erzeugt ist. Die Betreiber müssen die erzeugten Strommengen monatlich melden und testieren lassen. Die Übertragung von Strommengen eines neueren Kernkraftwerks auf ein älteres soll nur mit Zustimmung der Bundesregierung möglich sein. Infolge des automatischen Erlöschens der atomrechtlichen Genehmigung hätten einzelne Bundesländer keine Handhabe, um gegen die Stillegung eines Kernkraftwerks gerichtlich vorzugehen (Handelsblatt, 7.9..; FR, 7.9.).