Dezember 2000 |
001203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung verabschiedete am 20.12. eine Novelle zum Energiewirtschaftsrecht, die auch im Gasbereich einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte ermöglichen soll. Sie setzt die EU-Richtlinie zur Öffnung der Gasmärkte (971202) in nationales Recht um. Ähnlich wie beim Strom werden Vorschriften für Netzzugang, Netzbetrieb, Veröffentlichungspflichten und getrennte Rechnungslegung eingeführt. Zur Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Netzzugangsverhandlungen und Zugangsverweigerungen soll ausserdem eine Schlichtungsstelle beim Bundeswirtschaftsministerium eingerichtet werden (FAZ, 21.12.).
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller traf am 18.11. mit Vertretern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), des Bundesverbands der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) sowie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zusammen. Er gab dabei zu verstehen, dass er die Regeln für einen diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang per Rechtsverordnung festlegen werde, falls sich die Verbände nicht - wie in der Stromwirtschaft geschehen - freiwillig zu entsprechenden Regelungen bereitfinden (DPA, 18.12.).
Der Verband der Industriellen Energie-
und Kraftwirtschaft (VIK) hatte seine Teilnahme an dem Treffen
abgesagt. In einer VIK-Pressemitteilung (15.12.) begründete
der Verbandsvorsitzende Horst R. Wolf die Absage mit der "anhaltend
blockierenden Haltung der Gasnetzbetreiber". Die Verhandlungen
über eine Weiterentwicklung der bisher erzielten Vereinbarungen
(000325) seien seit Sommer dieses
Jahres um keinen Schritt weitergekommen, weil BGW und VKU dies
verhindert hätten.