Mai 2001

010518

ENERGIE-CHRONIK


Neue Strahlenschutzverordnung setzt europäische Richtlinien um

Der Bundesrat billigte am 1. Juni grundsätzlich die neue Strahlenschutzverordnung, die das Bundeskabinett am 14. März verabschiedet hatte. Er machte seine Zustimmung aber von zahlreichen Änderungen abhängig. Die Bundesregierung muss diese Änderungswünsche vollständig berücksichtigen oder vom Erlass der Verordnung absehen.

Die Novellierung der Strahlenschutzverordnung dient in erster Linie der Umsetzung von Vorgaben aus europäischen Richtlinien. Unter anderem wird zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlung, die bei der Nutzung radioaktiver Stoffe entsteht, der Dosisgrenzwert von 1,5 auf 1 Millisievert im Kalenderjahr gesenkt. Der Grenzwert für Personen, die beruflich einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind, soll von 50 auf 20 Millisievert herabgesetzt werden. Ausdrücklich hiervon erfasst ist künftig auch das fliegende Personal von Fluggesellschaften. Darüber hinaus legt die Verordnung Schutzanforderungen für die Stillegung und den Rückbau von Atomkraftwerken im Rahmen des Atomausstiegs fest. Die neue Strahlenschutzverordnung legt fest, auf welchem Weg die dabei anfallenden Stoffe je nach ihrer Kontamination zu behandeln und zu entsorgen sind. Weitere Neuerungen betreffen die Rechtsgrundlagen zur Vorbereitung von Notfallmaßnahmen und zur Information der Bevölkerung.

Störfallplanungswert bleibt bei 50 Millisievert

Wie es  in der Pressemitteilung des Bundesrats weiter heißt, befürchten die Länder, dass mit der vorliegenden Novellierung erhebliche Kosten auf sie zukommen. Der Bundesrat widerspricht deshalb ausdrücklich den Ausführungen der Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen auf die Länderhaushalte. Darüber hinaus sieht er in einigen Punkten keine Notwendigkeit, strengere Dosisgrenzwerte festzulegen, als dies die europäischen Richtlinien vorgeben. Außerdem spricht er sich gegen eine Absenkung des derzeitigen Störfallplanungswertes von 50 auf 20 Millisievert aus. Dieser Wert bestimmt die zulässige radioakive Belastung bei Störfällen in Kernkraftwerken sowie Zwischen- und Endlagern. Nach Meinung des Bundesrats bleibt die Bundesregierung eine Begründung für die beabsichtigte Absenkung schuldig. Die europäischen Vorgaben gewährleisteten ein ausreichendes Schutzniveau. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) kritisierte die Haltung des Bundesrats in dieser Frage dagegen als "völlig unverständlich". Es sei ein Widerspruch in der Risiko-Bewertung, wenn der Störfallplanungswert nicht entsprechend den übrigen Grenzwerten für radioaktive Belastungen gesenkt werde.

Daneben fordert der Bundesrat zahlreiche Änderungen im Hinblick auf den nuklearmedizinischen Bereich, die Beförderungsgenehmigungen für Atomtransporte und den Schutz des ungeborenen Lebens. Die Regelungen zur Behandlung von Menschen mit Röntgenstrahlen sollen nicht in die Strahlenschutzverordnung aufgenommen werden, sondern in der Röntgenverordnung bleiben.