Oktober 2001 |
011011 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Stadtwerke haben bisher weniger als zwei Prozent ihrer Haushaltskunden verloren und sich auch sonst im Wettbewerb gut behauptet. Diese Feststellung traf der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Mannheimer Oberbürgermeister Gerhard Wider, am 8. Oktober anläßlich der bevorstehenden VKU-Verbandstagung in Düsseldorf. Entgegen anfänglichen Befürchtungen (siehe 990816, 990903, 000509) sei es auch drei Jahre nach der Liberalisierung der Energiemärkte zu keinem "Stadtwerkesterben" gekommen.
Diese positive Bilanz dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Umbruch der Energiemärkte noch in vollem Gange sei, sagte Widder. Bedenklich sei vor allem der immer noch anhaltende Konzentrationsprozeß bei den großen Energiekonzernen. Die Konzerne würden sich auch vermehrt bei den Stadtwerken einkaufen. Eine aktuelle Umfrage bei VKU-Mitgliedern habe ergeben, daß von den ca. 600 Stadtwerken, die als AG oder GmbH firmieren, bereits etwa 270 einen privaten Dritten als Anteilseigner hätten. In der Regel seien dies jedoch noch immer Beteiligungen unterhalb der 50-Prozent-Grenze (siehe z.B. 001212, 010707, 010807).
Die Konzerne seien bereit, erhebliche Preise für solche Beteiligungen zu zahlen, da sie der Kampf um Einzelkunden noch um einiges teurer käme. Umgekehrt könnten auch Stadtwerke von strategischen Partnerschaften mit Konzernen profitieren. Doch sei in jedem Einzelfall zu prüfen, in welche Abhängigkeit man sich begebe. Dabei komme es nicht nur auf den Prozentsatz der Beteiligung an, sondern auch auf die Unternehmensstrategie und Unternehmenskultur des Anteilseigners. Widder warnte davor, die kommunale Mehrheit leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Es dürfe auch nicht sein, daß ein Stadtwerke zum regionalen Verkaufsbüro eines Vorlieferanten degeneriere.
Vorbehaltlos unterstützt der VKU die zahlreichen Kooperationen zwischen Stadtwerken. Mittlerweile gebe es über 50 solcher Allianzen, an denen mehrere hundert kommunale Unternehmen beteiligt seien (siehe z.B. 990216, 990412, 000312, 010411, 010807). Den Stadtwerken eröffne sich dadurch unter anderem die Möglichkeit, Bündel- und Kettenkunden an verschiedenen Standorten anzusprechen. Noch immer würden aber viele Gemeindeordnungen die Tätigkeit der Stadtwerke auf die Gemeindegrenzen oder bestimmte Geschäftsgebiete begrenzen. Diese Beschränkungen seien nicht mehr zeitgemäß und müßten flächendeckend abgeschafft werden.