Oktober 2001

011014

ENERGIE-CHRONIK


Rechnungshof kritisiert Solarstrom-Förderung

Der Bundesrechnungshof hält die Solarstrom-Förderung für zu hoch. In einem Bericht an den Haushaltsausschuß des Bundestags beanstandet er die doppelte Förderung, die sich aus der Anlagenförderung nach dem "100.000-Dächer-Programm" (000724) und der hohen Einspeisungsvergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (000201) ergibt. Dadurch würden die Investitionskosten privater Betreiber von Solarstromanlagen zu hundert Prozent subventioniert. Bei gewerblichen Betreibern übersteige die Förderung sogar die Investitionskosten. Dies verstoße aber gegen den in der Bundeshaushaltsordnung verankerten Grundsatz der Subsidiarität. Zudem habe die üppige Solarstrom-Förderung eine "deutliche Überhitzung des Marktes mit der Folge deutlicher Preissteigerungen" bewirkt.

Das Bundeswirtschaftsministerium vertritt demgegenüber die Auffassung, daß nicht nur die Investitionskosten berücksichtigt werden dürfen: Bei Einbeziehung der Betriebs- und Kapitalkosten sei die Förderintensität erheblich geringer (Handelsblatt, 12.10.; Hann. Allgemeine, 12.10.).

Solaranlage mit 1,6 MW verspricht "attraktive Rendite"

Bei der oberpfälzischen Gemeinde Hohenfels (Kreis Neumarkt) entsteht derzeit eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von 1,6 MW, die jährlich rund 1,5 Millionen Kilowattstunden ins Netz der E.ON Bayern AG einspeisen soll. Betreiber ist die Stuttgarter Voltwerk AG, die Beteiligungen ab 10.000 Mark anbietet und den Investoren eine "attraktive Rendite" verspricht.