November 2001 |
011104 |
ENERGIE-CHRONIK |
Einem Bericht der "Berliner Zeitung" (28.11.) zufolge wollen die Stadtwerke Schwäbisch Hall und andere kommunale Versorger die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Untätigkeit verklagen, weil sie auf eine Beschwerde wegen der Steuervorteile für die Kernkraftwerksbetreiber bisher nicht reagiert hat. Die Stadtwerke sehen in den steuerfreien Entsorgungs-Rückstellungen von E.ON, RWE, EnBW und HEW eine "unzulässige Verschonungsbeihilfe", die Konkurrenten massiv benachteilige.
Die Steuervorteile der Kernkraftwerksbetreiber waren schon von der Regierung Kohl ins Visier genommen worden (970613). Die rot-grüne Koalition hat dann 1999 mit dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz die Ansammlungsfrist der steuerfreien Rückstellungen für die Stillegung von Kernkraftwerken von 19 auf 25 Jahre ausgedehnt. Ferner wurden die steuerfreien Rückstellungen für die Herstellung von Mischoxid-Brennelementen zur Entsorgung von Plutonium aus der Wiederaufarbeitung gestrichen ( 990301).
Wie die "Berliner Zeitung" (24.11.) außerdem erfahren haben will, beliefen sich die Entsorgungsrückstellungen in den Handelsbilanzen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber Ende Juni 2001 auf nur noch 56 Milliarden Mark - rund 18 Milliarden Mark weniger als vor drei Jahren. Das Blatt äußerte die Vermutung, daß die großen Energiekonzerne die Rückstellungen zum Teil aufgelöst hätten, um ihre Bilanzen zu schönen bzw. ihre expansive Geschäftspolitik auf diese Weise zu finanzieren.