April 2002 |
020408 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Verbände der Stromwirtschaft einigten sich am 26. April auf einen neuen "Kalkulationsleitfaden" zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte. Er ergänzt die Verbändevereinbarung über Netznutzungsentgelte vom 13. Dezember 2001 (020207), in der eine "einvernehmliche Überarbeitung" des bisher verwendeten Kalkulationsfadens vereinbart wurde. Die neuen Kalkulations-Richtlinien wurden dem Bundeswirtschaftsministerium übermittelt und sollen in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hatte am 15. Januar 2002 die geplante Überarbeitung des Kalkulationsleitfadens begrüßt. Er verband damit die Hoffnung, daß dies zur Transparenz der Netzentgelte beitragen und es künftig erleichtern werde, bei den Netzbetreibern "die schwarzen von den weißen Schafen zu trennen".
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, in dem die Verbändevereinbarung als "gute fachliche Praxis" Erwähnung finden und damit rechtlich verankert werden soll (020309), wird voraussichtlich am 17. Mai in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet.