Oktober 2002

021016

ENERGIE-CHRONIK


Strom-Exporteure zahlen nur noch 0,5 Euro/MWh

Das 9. "Europäische Forum für Elektrizitätsregulierung" in Florenz billigte am 17./18. Oktober die Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung für grenzüberschreitende Stromtransporte (010505) um ein Jahr bis Ende 2003. Zugleich wird das Transportentgelt, das Strom-Exporteure innerhalb des ETSO-Bereichs zahlen müssen, von bisher 1 Euro/MWh (020303) auf 0,5 Euro/MWh halbiert. Der erhöhte Satz gilt nur noch für Stromlieferungen von außerhalb des ETSO-Bereichs. Das Regulatorenforum folgte damit einem Vorschlag  der Vereinigung Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ETSO) vom 11. Oktober.

Damit werden die Netzkosten für grenzüberschreitende Stromtransporte noch mehr als bisher "sozialisiert". Nach ETSO-Erhebungen belaufen sich diese Kosten auf etwa zwei Euro pro Megawattstunde. Die deutsche Stromwirtschaft und das Bundeswirtschaftsministerium haben bisher eine wenigstens teilweise Deckung dieser Kosten durch Transport-Entgelte gefordert, welche die Exporteure belasten. Sie begründeten dies mit der Notwendigkeit, den Verbrauchsschwerpunkt Deutschland auch als Erzeugungsschwerpunkt zu erhalten. Ohne solche "Allokationssignale" drohe die Verlagerung von Kraftwerkskapazität an die Peripherie des Verbrauchsschwerpunktes und damit eine Destabilisierung des Übertragungsnetzes. Außerdem wollten sie die Tarifierung nicht der Kommission, sondern dem Florenzer Regulatorenforum überlassen.

Bis auf das Zugeständnis einer Transport-Komponente bei der derzeitigen Übergangsregelung blieb die deutsche Stromwirtschaft mit dieser Forderung aber erfolglos. Die EU-Kommission und die Mehrheit der europäischen Netzbetreiber wollen auf transaktionsbezogene Transport-Entgelte ganz verzichten. Stattdessen soll der finanzielle Ausgleich ausschließlich zwischen den Netzbetreibern abgewickelt und über die Netznutzungsentgelte auf alle Verbraucher umgelegt werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel" war am 13. März 2001 von der EU-Kommission vorgelegt worden (010505). Er räumt der Kommission weitreichende Befugnisse ein, um detaillierte Leitlinien für den grenzüberschreitenden Stromhandel zu erlassen und die Höhe der Ausgleichszahlungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern festzulegen. Über eine modifizierte Fassung will der Rat der Energieminister am 25. November entscheiden. Diese Verordnung würde die bisherige Übergangsregelung ab 2004 endgültig ablösen. Die notwendigen Allokationssignale will die EU-Kommission durch eine europaweite Vereinheitlichung der Netznutzungsentgelte für Einspeisungen und Entnahmen erreichen. In Deutschland zahlen die Kraftwerke derzeit nichts für die Einspeisung ins Netz, da in der Verbändevereinbarung das diesbezügliche Entgelt auf Null gesetzt wurde.

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