Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland

Systematik der internationalen Bewertungsskala (INES)

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)


Stufe / Kurzbezeichnung  Aspekte 
Erster Aspekt:

Radiologische Auswirkungen außerhalb der Anlage 

Zweiter Aspekt:

Radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage 

Dritter Aspekt: 

Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen 

Katastrophaler Unfall 

Schwerste Freisetzung: 

Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld 

   

Schwerer Unfall 

Erhebliche Freisetzung: 

Voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen 

   

Ernster Unfall 

Begrenzte Freisetzung: 

Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen 

Schwere Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren   

Unfall 

Geringe Freisetzung: 

Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition 

Begrenzte Schäden am Reaktorkern/ an den radiologischen Barrieren 

Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge 

 

Ernster Störfall 

Sehr geringe Freisetzung: 

Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition 

Schwere Kontaminationen 

Akute Gesundheitsschäden beim Personal 

Beinahe Unfall 

Weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen 

Störfall 

  Erhebliche Kontamination 

Unzulässig hohe Strahlenexposition beim Personal 

Störfall 

Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen 

Störung 

    Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage 

Unterhalb Skala 

    Keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung 

Die im Schema verwendeten Kriterien sind als allgemeine Umschreibungen zu verstehen.





      


Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland

- Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) -

Kriterien für die Anwendung der Meldekategorien

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, die sich wie folgt zusammenfassend charakterisieren lassen:

     
    Kategorie S 
    (Sofortmeldung - Meldefrist: unverzüglich) 
    Der Kategorie S sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen. 
    Kategorie E  (Eilmeldung - Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden) 
    Der Kategorie E sind solche Ereignisse zuzuordnen, die zwar keine Sofortmaßnahmen der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener Frist behoben werden muß. Dies sind z.B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikant sind. 
    Kategorie N  (Normalmeldung - Meldefrist: innerhalb von 5 Tagen) 
    Der Kategorie N sind Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung zuzuordnen. Diese Ereignisse gehen im allgemeinen nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinaus. Sie werden erfaßt und ausgewertet, um eventuelle Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen. 
    Kategorie V  (Vor Beladung des Reaktors mit Brennelementen - Meldefrist: innerhalb von10 Tagen) 
    Der Kategorie V sind alle meldepflichtigen Ereignisse während der Errichtung eines Kernkraftwerkes zuzuordnen, über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muß.